Auf den Punkt: Das EU-Parlament stimmt am Donnerstag im Eilverfahren erneut über die Chatkontrolle ab, nachdem es das Vorhaben vor Monaten bereits abgelehnt hatte.
Das EU-Parlament hat beschlossen, im Schnellverfahren erneut über die Chatkontrolle abzustimmen – eine Ausnahmeregelung, die Messengerdiensten die Durchsuchung privater Kommunikation zum Kampf gegen Kinderpornografie erlauben würde. Die inhaltliche Abstimmung findet am Donnerstag statt.
Das Europaparlament hat sich mit Mehrheit dafür ausgesprochen, das Chatkontrolle-Vorhaben per Eilverfahren erneut zu verhandeln. Bei der Abstimmung zum Verfahren stimmten 331 Abgeordnete dafür und 304 dagegen (11 Enthaltungen bei insgesamt 646 abgegebenen Stimmen von 719 Abgeordneten). Ein ähnlich knapperes Abstimmungsergebnis wird für die inhaltliche Entscheidung am Donnerstag erwartet.
Die Chatkontrolle wäre eine Ausnahmeregelung zu geltenden Datenschutzregeln. Sie würde Online-Kommunikationsanbietern bis April 2028 erlauben, auch privat versendete Nachrichten auf Inhalte im Zusammenhang mit Kinderpornografie zu durchsuchen. Das Europaparlament hatte diesen Vorschlag vor über drei Monaten bereits abgelehnt.
Für die inhaltliche Abstimmung am Donnerstag ist eine absolute Mehrheit erforderlich: Mindestens 360 von 719 Abgeordneten müssen dagegen stimmen, damit das Vorhaben scheitert. Gelingt dies nicht, müssten nur noch die EU-Mitgliedsländer formal zustimmen – ein Schritt, der üblicherweise eine Formalität darstellt. Die Statistik der Verfahrensabstimmung deutet darauf hin, dass die absolute Mehrheit gegen das Vorhaben schwer zu erreichen sein könnte.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 7. Juli 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.3.