Auf den Punkt: Der EU-Rat plant eine erneute Abstimmung zur Chatkontrolle, ein Vorhaben für flächendeckende verdachtslose Massenüberwachung von Nutzerkommunikation.
Der EU-Rat hat überraschend eine neue Abstimmung über die sogenannte Chatkontrolle-Verordnung angesetzt. Das Vorhaben sieht die verdachtslose Massenüberwachung von Nutzerdaten auf großen Plattformen vor.
Der EU-Rat hat die Chatkontrolle-Verordnung unerwartet wieder auf die Agenda gesetzt und zur Abstimmung gestellt. Das Verfahren war zuvor mehrfach blockiert oder verschoben worden, wird jetzt aber erneut vorangetrieben.
Für Datenschutzverantwortliche bedeutet dies erhebliche regulatorische Unsicherheit. Die geplante Verordnung würde Plattformbetreiber verpflichten, Nutzerkommunikation auf verdächtige Inhalte zu scannen – ohne konkreten Tatverdacht oder richterliche Autorisierung. Dies steht in direkter Spannung zu etablierten Datenschutzprinzipien wie dem EU AI Act und der DSGVO, die Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit vorsehen.
Für CDOs bedeutet die erneute Abstimmung, dass trotz bisheriger Ablehnung oder Verzögerung mit einer Neufassung oder Durchsetzung dieser Regelung gerechnet werden muss. Die Compliance-Anforderungen für große Plattformen könnten sich fundamental verschieben, etwa bei der Datenspeicherung, dem Scanning-Umfang und den Meldepflichten. Parallel hierzu bleibt unklar, wie solche verdachtslosen Massenmaßnahmen mit dem europäischen Datenschutzrahmen zu vereinbaren sind.
Quelle: www.golem.de · Erschienen 8. Juli 2026
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