Auf den Punkt: Hersteller digitaler Produkte haben drei Jahre Zeit, um ihre Compliance mit der neuen EU-Verordnung zum Cyber Resilience Act nachzuweisen.
Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU trat am 11. Dezember 2024 in Kraft. Unternehmen, die Produkte mit digitalen Komponenten anbieten, müssen bis zum 11. Dezember 2027 vollständige Compliance nachweisen.
Der Cyber Resilience Act ist seit 11. Dezember 2024 gültig und setzt einheitliche Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen in der EU fest. Die Verordnung verpflichtet Hersteller, für ihre gesamte Produktpalette höhere Cybersicherheitsstandards einzuhalten und transparent über Sicherheitsmassnahmen sowie Schwachstellen zu berichten.
Für CISOs bedeutet die Drei-Jahres-Frist bis 11. Dezember 2027, dass mittelfristig erhebliche organisatorische Anpassungen erforderlich sind. Die Compliance erstreckt sich über die gesamte Lieferkette: Von der Produktentwicklung über Sicherheitstests bis zur Dokumentation von Schwachstellen-Management und Incident-Reporting.
Unternehmen sollten zeitnah eine Audit der aktuellen Produktpalette durchführen und prüfen, welche Produkte unter den CRA fallen. Parallel ist die Etablierung entsprechender Governance-Prozesse, technischer Kontrollmassnahmen und Compliance-Nachweise notwendig, um die Anforderungen bis zur Deadline zu erfüllen.
Quelle: itwelt.at · Erschienen 10. Juli 2026
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