Auf den Punkt: Medienaufsichtsbehörden ordnen KI-generierte Inhalte als eigenständige Medieninhalte ein und unterwerfen damit Google und Perplexity medienrechtlicher Regulierung.
Die Landesmedienanstalten klassifizieren KI-generierte Inhalte als eigenständige Medieninhalte und unterziehen sie damit der Regulierung. Google und Perplexity könnten damit zur Einhaltung medienrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden.
Die deutschen Landesmedienanstalten haben in ihrer Einschätzung festgestellt, dass von KI-Suchmaschinen generierte Inhalte nicht als bloße Aggregation bestehender Daten einzustufen sind, sondern als eigenständige, von der KI selbst erstellte Inhalte gelten. Diese Kategorisierung zieht medienrechtliche Konsequenzen nach sich.
Für Dienste wie Google und Perplexity bedeutet dies, dass sie bei der Bereitstellung von KI-generierten Suchergebnissen und Zusammenfassungen den gleichen medienrechtlichen Anforderungen unterliegen wie traditionelle Medienunternehmen. Dies umfasst Vorgaben zur Kennzeichnung, zur Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt sowie möglicherweise zur Vielfaltssicherung.
Die Regulierungsperspektive der Medienanstalten reflektiert eine grundlegende Verschiebung in der Bewertung von KI-Systemen: nicht als neutrale Technologie-Tools, sondern als aktive Content-Publisher mit entsprechenden Verantwortlichkeiten. Die praktische Umsetzung dieser Regulierung bleibt noch zu klären, insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit und Durchsetzung.
Quelle: www.golem.de · Erschienen 15. Juli 2026
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