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Datensouveränität braucht technische Kontrolle, nicht nur Datenresidenz

Auf den Punkt: Datensouveränität verlangt technische Kontrolle über Datenzugriff und Verschlüsselung, nicht nur Speicherung in regulatorisch akzeptablen Rechenzentren.

Datensouveränität wird häufig auf Speicherorte reduziert. Doch für CDOs und IT-Verantwortliche zählt zunehmend, wer Daten technisch lesen, entschlüsseln und abrufen kann – unabhängig von vertraglich zugesicherten Zugriffsverboten.

Organisationen speichern sensible Daten heute in Cloud-Diensten – von Verträgen und technischen Zeichnungen bis zu behördlichen Anträgen. Bei der Auswahl solcher Systeme steht häufig der Speicherort im Fokus. Europäische Rechenzentren globaler Provider werden als Lösung für Compliance und Vertrauen gepriesen. Doch diese Vereinfachung wird der Realität nicht gerecht.

Datenresidenz (der physische Speicherort) ist nicht gleichzusetzen mit Datensouveränität (wer technisch und rechtlich Kontrolle hat). Ein Cloud-Dienst kann Daten in Europa hosten, während der Anbieter der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt. Auf Basis des US Cloud Act können dann rechtmäßige Herausgabeverlangen auch europäisch gespeicherte Daten erfassen – unabhängig von vertraglichen Zusicherungen. Der entscheidende Unterschied: Ein Anbieter mag vertraglich ausgeschlossen sein. Technisch ermöglicht seine Systemarchitektur den Zugriff aber möglicherweise trotzdem.

CDOs und Geschäftsführung müssen deshalb Controllingfragen stellen, die über Verträge hinausgehen. Sind Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt? Wer verwaltet die kryptografischen Schlüssel? Ist Zugriff durch den Anbieter und unberechtigte Dritte technisch ausgeschlossen? Wie granular lassen sich Zugriffsbefugnisse steuern? Datensouveränität entsteht nicht durch Vertragswerk oder Datenlokalität allein – sie muss technisch durch die Systemarchitektur gewährleistet sein.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 20. Juli 2026
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