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BaFin verhängt 240.000-Euro-Geldbuße gegen TeamViewer für verspätete Meldung

Auf den Punkt: Börsennotierte IT-Unternehmen müssen Cyberangriffe als kursrelevante Insiderinformation sofort der Öffentlichkeit melden, sonst droht ein Bußgeld nach der Marktmissbrauchsverordnung.

Die BaFin hat TeamViewer am 16. Juli 2026 wegen verspäteter Ad-hoc-Meldung eines Cyberangriffs mit 240.000 Euro gebußt. Das Unternehmen habe gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen, indem es den Sicherheitsvorfall nicht unverzüglich offenlegte.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen TeamViewer SE eine Geldbuße in Höhe von 240.000 Euro festgesetzt. Der Vorwurf: Das Softwareunternehmen habe gegen Artikel 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen, indem es einen Cyberangriff nicht unverzüglich öffentlich gemacht habe. Nach der MAR müssen börsennotierte Unternehmen Insiderinformationen – also Daten, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können – sofort offenlegen.

Im Fokus steht ein Angriff aus Juni 2024, als TeamVie­wer eine Unregelmäßigkeit in seiner internen IT-Umgebung entdeckte. Das Unternehmen versicherte damals, die Produktumgebung und Kundendaten seien nicht betroffen. Dem Bericht zufolge führte die APT-Gruppe Cozy Bear, die dem russischen Auslandsgeheimdienst SWR zugeordnet wird, den Angriff durch. Die Brisanz liegt darin, dass TeamViewer-Software massiv für Fernwartung in Unternehmen eingesetzt wird – ein Zugang zu solcher Remote-Access-Infrastruktur kann im Missbrauchsfall zu Datenabgriffen führen.

Bei Softwareunternehmen bewertete die BaFin Sicherheitsvorfälle grundsätzlich als kursrelevant und damit als Insiderinformation. Die Behörde hätte für eine Verletzung von Artikel 17 MAR bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängen können. Mit 240.000 Euro blieb das Bußgeld deutlich darunter.

Die Meldungspflicht verfolgt zwei Ziele: Sie soll verhindern, dass Insider beim Aktienhandel durch Vorwissen einen unfairen Vorteil erlangen, und sie soll sicherstellen, dass Investoren vollständig und zeitnah informiert werden. Cyberincidents bei börsennotierten Unternehmen erfordern daher schnelle Offenlegung – insbesondere bei Firmen, deren Sicherheit unmittelbar marktrelevant ist.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 20. Juli 2026
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