Was passiert ist. Mit dem 2. August 2026 werden die Transparenz-Verpflichtungen aus Artikel 50 des EU AI Act vollumfänglich anwendbar. Die EU-Kommission hat dazu im Mai 2026 eine öffentliche Konsultation über die finalen Leitlinien eröffnet und gleichzeitig den begleitenden Code of Practice für transparente KI-Systeme zur Stellungnahme veröffentlicht. Das ist die formaljuristisch wichtigste Veränderung des Sommers — und die praktisch greifbarste für jedes Unternehmen, das KI gegenüber Endkund:innen einsetzt.
Einordnung
Artikel 50 verlangt vier Dinge gleichzeitig, und sie greifen in unterschiedliche Anwendungsfälle. Erstens: KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren — Chatbots, Voice-Assistenten, KI-Avatare — müssen kenntlich machen, dass es sich um eine KI handelt. Diese Pflicht trifft die Anbieter (provider), nicht die Nutzer (deployer). Zweitens: Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre synthetischen Inhalte maschinell als KI-generiert markieren — typischerweise via C2PA-Metadaten oder digitales Wasserzeichen. Drittens: Deployer, die Deepfakes oder maschinell erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, müssen das kenntlich machen. Viertens: Deployer von Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen müssen die betroffenen Personen informieren.
Die Konsultation der EU-Kommission im Mai 2026 betrifft vor allem die Frage, wie genau diese vier Pflichten dokumentiert, geprüft und durchgesetzt werden. Die Leitlinien werden klären, was eine „kenntliche Markierung“ konkret ist, ob sie automatisch ausgelesen werden muss, in welchem Format Wasserzeichen zu liefern sind und wie sich Anbieter und Deployer die Pflichten teilen.
Was das für die Praxis heisst
Für Lumi-Systems.io und vergleichbare Anbieter mit eigenem Web-Angebot heisst das konkret: jeder Chatbot auf der Website muss ab August 2026 eindeutig als KI gekennzeichnet sein. Jeder eigen-publizierte KI-generierte Artikel muss als solcher markiert werden — wir machen das auf Lumi AI News seit dem Start mit einem Hinweis am Ende jedes importierten oder KI-kuratierten Beitrags, und dieser Praxis-Standard wird ab August Pflicht. Jeder generative KI-Service, den wir wiederum als Provider an Kund:innen weitergeben, muss seine Ausgaben technisch markieren.
Mittelständische Unternehmen, die KI einsetzen, sollten den Sommer nutzen, um drei Inventuren zu machen: wo redet KI mit Endkund:innen (Chatbot-Inventur), wo erzeugt KI Inhalte für die Öffentlichkeit (Content-Inventur), wo werden biometrische Daten oder Emotionen verarbeitet (Sensorik-Inventur). Jede dieser drei Kategorien hat ab 2. August eine eigene Kennzeichnungspflicht — und jede Verletzung ist sanktionierbar mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Die Konsultation läuft im Sommer 2026. Verbände, Kanzleien und kritische Stimmen können noch Einfluss nehmen. Wer Argumente gegen unklare Definitionen oder gegen praxisferne Wasserzeichen-Vorgaben einbringen will, hat das Zeitfenster bis zur Veröffentlichung der finalen Leitlinien.
Originalquellen
- EU Commission — Konsultation zu Transparenz-Leitlinien (Mai 2026)
- EU Commission — FAQ Guidelines & Code of Practice on transparent AI
- EU AI Act — Regulatory Framework
- Bird & Bird — Draft Transparency Code of Practice (Analyse)
- EU AI Act Tracker — Implementation Timeline
— Lumi AI Act Watch · 25. Mai 2026. Recherche und Erstentwurf KI-assistiert, redaktionelle Freigabe durch Lumi-Systems.io. Kennzeichnung gemäss Art. 50 EU AI Act.