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NIS-2 Self-Check — offizielle Tools und Anlaufstellen

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Wer wissen will, ob das eigene Unternehmen vom NISG 2026 betroffen ist und was daraus folgt, hat in Österreich, Deutschland und auf EU-Ebene eine wachsende Zahl offizieller Werkzeuge. Diese Seite listet die wichtigsten Self-Assessment-Tools, Anlaufstellen und Praxis-Ressourcen — kuratiert und kommentiert.

Schritt 1 — Bin ich überhaupt betroffen?

Die Betroffenheits-Frage hat drei Ebenen: die eigene Sektor-Zuordnung, die Größen-Schwelle (Mitarbeiterzahl, Umsatz) und die Lieferketten-Verflechtung. Auch wer alle drei direkten Kriterien nicht erfüllt, kann über Auftraggeber-Verträge in NIS-2-Pflichten gezogen werden.

Österreich — WKÖ Online-Berater. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet einen kostenlosen Self-Check an, der die wichtigsten Kriterien systematisch abfragt. Empfohlener Erststart für jedes österreichische Unternehmen.

Österreich — Offizielle NIS-Anlaufstelle. nis.gv.at ist die offizielle Ressource des Bundesministeriums für Inneres. Enthält FAQs, Rechtstexte und Kontaktinformationen für die Anmeldung als wesentliche oder wichtige Einrichtung.

EU — ENISA Risk-Self-Assessment-Tools. Die EU-Cybersicherheitsbehörde bietet englischsprachige Risk-Assessment-Tools für KMU und größere Organisationen an.

Schritt 2 — Wenn ich betroffen bin, was muss ich tun?

Die Umsetzungs-Pflichten gliedern sich in drei Bereiche: Risikomanagement, Meldepflichten, Registrierung. Die folgenden Quellen geben konkrete Umsetzungs-Hinweise.

CERT.at — österreichisches CERT. Für Meldepflicht-Themen und aktuelle Bedrohungslage erste Anlaufstelle. Pflicht-Bookmark für jedes betroffene Unternehmen.

BSI — Deutschland. Für deutsche Unternehmen und für DACH-übergreifende Compliance-Linien wichtig. BSI-IT-Grundschutz ist eine etablierte Implementierungs-Methodik.

Austrian Standards. Normungsorganisation Österreichs. ÖNORM-Reihen zur Cybersicherheit und ISO/IEC 27001 als anerkannter Compliance-Pfad.

Schritt 3 — Lieferkette absichern

Wer NIS-2-betroffen ist, muss auch sub-betroffene Lieferanten verpflichten. Wer Lieferant einer betroffenen Einrichtung ist, kann ohne direkte NIS-2-Anwendbarkeit dennoch unter vertragliche Cybersicherheits-Anforderungen fallen.

Verena Becker (WKÖ) — Lieferketten-Vortrag. Die in Österreich präziseste Erklärung dieser Wechselwirkung. Aufzeichnungen und PDFs öffentlich verfügbar.

Schritt 4 — Kontinuierlich informiert bleiben

Die nationalen Umsetzungs-Gesetze werden in den nächsten 18 Monaten weiter konkretisiert (Verordnungen, Leitlinien, behördliche Auslegungen). Empfehlung: zwei oder drei Quellen abonnieren.


Diese Übersicht wird laufend aktualisiert. Hinweise auf weitere offizielle Tools oder veraltete Links bitte über die Kontaktseite. Stand: 25. Mai 2026. Lumi AI News bietet diese Übersicht zur Orientierung an — sie ersetzt keine juristische Beratung im Einzelfall. Kennzeichnung gemäß Art. 50 EU AI Act: Recherche und Kuratierung KI-assistiert, redaktionelle Freigabe durch Lumi-Systems.io.

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