Auf den Punkt: Das Bundeskabinett will dem BND per Gesetzentwurf erlauben, fremde IT-Infrastrukturen aktiv zu manipulieren, während der VATM unklare Mitwirkungspflichten für Telekommunikationsunternehmen kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlauben soll, fremde IT-Infrastrukturen aktiv zu manipulieren. Hintergrund ist die als gestiegen eingeschätzte Gefahr durch Spionage und Sabotage.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dem BND Befugnisse für die sogenannte aktive Cyberabwehr einzuräumen. Damit soll der Dienst nicht mehr nur defensiv agieren, sondern gezielt in fremde IT-Systeme eingreifen können, um Spionage- und Sabotageaktivitäten gegen deutsche Infrastrukturen frühzeitig zu unterbinden. Die genaue rechtliche Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse sowie die vorgesehenen Kontrollmechanismen gehen aus der bisherigen Berichterstattung nicht im Detail hervor.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat Kritik an dem Entwurf geäußert. Bemängelt werden insbesondere unklare Mitwirkungspflichten, die Telekommunikationsunternehmen im Zuge der neuen Befugnisse treffen könnten. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen und TK-Provider entsteht dadurch Unsicherheit über den Umfang möglicher Kooperations- oder Duldungspflichten gegenüber Nachrichtendiensten.
Für CISOs in Unternehmen mit TK-Bezug oder kritischen Infrastrukturen ist die Entwicklung relevant, weil sich daraus neue Schnittstellen zwischen staatlichen Cyberabwehrmaßnahmen und der eigenen IT-Sicherheitsorganisation ergeben könnten. Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, wäre zu klären, welche Meldepflichten, Zugriffsrechte oder Kooperationsanforderungen konkret auf betroffene Unternehmen zukommen. Bis zur endgültigen Verabschiedung im weiteren Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten, wie die vom VATM kritisierten Punkte zu den Mitwirkungspflichten ausgestaltet werden.
Quelle: www.security-insider.de · Erschienen 14. August 2026
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