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Geplante Änderungen des EU-Gesetzes zur künstlichen Intelligenz

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Auf den Punkt: Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wird reformiert, um Bürokratie abzubauen und kleine sowie mittlere Unternehmen zu entlasten. Die meisten Bestimmungen werden nicht grundlegend geändert, sondern ihre Anwendbarkeit verschoben. Compliance-Verpflichtungen sollen sich künftig stärker auf große Unternehmen konzentrieren.

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wird bereits vor dem Inkrafttreten vieler Bestimmungen überarbeitet. Die geplante Reform zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Wir erklären die geplanten Änderungen, ihre möglichen Auswirkungen auf Unternehmen und warum Vorsicht bei neuen Zeitplänen geboten ist.

Das digitale Omnibus-Paket IV, Teil einer Reihe von Änderungen der Europäischen Kommission zur Bürokratieabbau, umfasst auch eine Reform des AI-Gesetzes. Dies ist ungewöhnlich, da die Änderung stattfindet, bevor fast alle bestehenden Bestimmungen gültig werden – ohne dass Gerichtsentscheidungen vorliegen oder praktische Erfahrungen mit der Umsetzung gesammelt wurden.

Die Kommission und mehrere Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im KI-Bereich nur erreicht werden kann, wenn die regulatorische Bremse später angelegt wird. Während der zusätzlichen eineinhalb Jahre ohne Regulierung sollen Unternehmen entstehen oder wachsen, die mit den investitionsintensiven US-Tech-Konzernen konkurrieren können.

Die meisten Bestimmungen des AI-Gesetzes werden nicht grundlegend geändert, sondern ihre Anwendbarkeit wird verschoben. Kleine und mittlere Unternehmen sollen nicht durch Compliance-Anforderungen in ihrem Wachstum behindert werden.

Die geplanten Änderungen umfassen eine Ausweitung bestimmter Bestimmungen auf Unternehmen der KMU-Gruppe und kleine Mittelständler (weniger als 750 Beschäftigte und Jahresumsatz nicht über 150 Millionen Euro). Umfangreiche Compliance-Verpflichtungen sollen nur für große Unternehmen gelten. Vereinfachungen der technischen Dokumentation und Qualitätsmanagementsysteme werden explizit auf kleine Mittelständler ausgeweitet. Die Kommission wird Richtlinien für vereinfachte Qualitätsmanagementsysteme erlassen.

Auch bei der Festsetzung von Verwaltungsbußgeldern sollen KMU und Mittelständler berücksichtigt werden. Für diese Unternehmen sollen Bußgelder nicht mehr nach dem höchsten Betrag bemessen werden.


Quelle: www.activemind.legal

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