Auf den Punkt: Das EU AI Act reguliert KI-Systeme in Personalentscheidungen ab August 2026 als hochriskant. Unternehmen müssen Risikobeurteilungen, Bias-Tests und menschliche Aufsicht durchführen – unabhängig davon, ob sie die Technologie selbst entwickelt haben. Compliance-Verantwortung liegt beim Anwender des Systems.
Die EU reguliert KI-Tools zur Kandidatenauswahl nun als Hochrisikosysteme. Personalbeschaffungsunternehmen müssen ihre Betriebsmodelle überdenken: Risikobeurteilungen, Bias-Tests und menschliche Überwachung werden ab August 2026 zur Pflicht – unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst die Technologie entwickelt hat.
Die EU-KI-Verordnung (Regulation 2024/1689) klassifiziert Künstliche-Intelligenz-Systeme, die bei Beschäftigungsentscheidungen eingesetzt werden, als Hochrisikosysteme. Dies umfasst Rekrutierung, Auswahl, gezielte Jobausschreibungen, Kandidatenbewertung, Leistungsüberwachung sowie bestimmte Entscheidungen zu Compliance, Vertragsbedingungen und Kündigung.
Ab dem 2. August 2026 müssen alle diese Tools obligatorische Risikobeurteilungen, technische Dokumentation, Bias-Tests, menschliche Aufsicht, Transparenzoffenlegungen und kontinuierliche Überwachung erfüllen.
Für Personalbeschaffungsunternehmen, Arbeitgeber von Rechnung (EORs) und Workforce-Plattformen sind die Anforderungen erheblich anspruchsvoller als für einzelne Unternehmens-HR-Abteilungen. Besonders wichtig: Compliance ist Ihre Verantwortung, wenn Sie die Technologie einsetzen – unabhängig davon, ob Sie diese selbst entwickelt haben oder welche Zusicherungen der Plattform-Anbieter macht.
Die typische Staffing-Lieferkette zeigt die Komplexität: Ein Vendor Management System (VMS) nutzt algorithmisches Matching zur Kandidatensuche, ein RPO-Provider führt KI-gestützte Screening-Prozesse durch, Zeitarbeitsfirmen setzen Chatbots für Vorqualifikationen ein, und EORs verwenden KI für Onboarding, Compliance und Leistungsverwaltung. Bei jedem Schritt beeinflusst KI berufliche Entscheidungen. Nach Artikel 3 des Gesetzes ist jedes Unternehmen, das KI-Systeme unter seiner Autorität einsetzt, ein „Anwender“ – mit den entsprechenden Compliance-Pflichten.
Sowohl Anbieter als auch Anwender von KI-Systemen unterliegen den Verpflichtungen des Gesetzes. Nationale Behörden haben Vollstreckungsbefugnisse, einschließlich Geldstrafen und der Möglichkeit, KI-Systeme vom Markt zurückzuziehen. Es ist möglich, dass bestimmte KI-Systeme im Beschäftigungskontext von den Verpflichtungen befreit sind.
Wie die DSGVO Ihre Datenverarbeitung zur Überprüfung zwang, zwingt die EU-KI-Verordnung Sie, Ihre eingesetzten Tools zu überdenken.
Quelle: artificialintelligenceact.eu