Auf den Punkt: noyb warnt, dass die geplanten Änderungen der GDPR und ePrivacy-Richtlinie zu Widersprüchen mit der EU-Grundrechtecharta und zu Verlust von Betroffenenrechten führen können.
Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 ihren Vorschlag zum „Digital Omnibus" veröffentlicht. Die Datenschutzorganisation noyb hat in ihrer aktualisierten Analyse (Version 3 vom 24. Februar 2026) erhebliche rechtliche Mängel identifiziert.
Noyb hat eine umfassende Analyse aller GDPR- und ePrivacy-relevanten Änderungen des Digital-Omnibus-Vorschlags durchgeführt. Der Bericht wurde zunächst kurz nach der Veröffentlichung durch die Kommission veröffentlicht und ist nun in Version 3 (24. Februar 2026) um eine Kommentierung der gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) vom 11. Februar 2026 erweitert worden.
Nach noybs Analyse würden die Änderungen an der GDPR und der ePrivacy-Richtlinie zu mehrfachen Konflikten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen. Der Bericht dokumentiert Inkonsistenzen, ein Risiko für reduzierte Betroffenenrechte und eine klare Abweichung von der bisherigen Logik der GDPR sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (CJEU).
Der Analysebericht vergleicht die geltende Rechtslage mit dem Kommissionsvorschlag, behandelt relevante Gerichtsfälle und zeigt anhand realistischer Beispiele die Auswirkungen auf betroffene Personen, Aufsichtsbehörden und Verantwortliche auf. Noyb hat zusätzlich ein Erklärvideo veröffentlicht, in dem das Rechtsschutzteam die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen detailliert darstellt.
Quelle: noyb.eu · Erschienen 24. Feber 2026
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