Auf den Punkt: Deutsche Polizeibehörden haben nachweislich rechtswidrig Daten von kommerziellen Datenbrokern gekauft und bei Ermittlungen genutzt.
Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zeigen, dass Polizeibehörden aus mindestens zwei Bundesländern Daten bei kommerziellen Datenbrokern erworben und genutzt haben — eine Praxis, die gegen Datenschutzrecht verstößt.
Gemeinsame Recherchen von netzpolitik.org und dem BR dokumentieren den Einkauf von Datenbrokerdaten durch Polizeibehörden mindestens zweier Bundesländer. Diese Daten stammen aus kommerziellen Quellen und werden durch die Sicherheitsbehörden bei der Ermittlungstätigkeit genutzt.
Für CISOs und Datenschutzverantwortliche ist diese Praxis relevant, weil sie demonstriert, wie institutionelles Handeln die Grenzen der Rechtmäßigkeit überschreitet. Die Nutzung von bei Datenbrokern eingekauften Informationen durch Behörden erfolgt außerhalb etablierter rechtlicher Rahmen und verstößt gegen Datenschutzprinzipien. Damit zeigt sich eine Sicherheitslücke im behördlichen Compliance-Management: Selbst öffentliche Institutionen unterliegen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, die bei diesem Vorgehen verletzt werden.
netzpolitik.org hatte entsprechende Verdachtsmomente bereits länger gesammelt und diese Recherche nun mit medialer Unterstützung verifiziert. Die Fälle werfen Fragen zum behördlichen Datenschutz-Audit und zur Kontrolle von Beschaffungsprozessen auf — Themen, die auch unter dem Regelwerk von NIS2 und anderen Regulierungsrahmen an Gewicht gewinnen.
Quelle: borncity.com · Erschienen 3. Juni 2026
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