Auf den Punkt: Das "Pay or Okay"-System führt zu Zustimmungsquoten von über 99 Prozent, obwohl nur 0,16 bis 7 Prozent der Nutzer tatsächlich getrackt werden möchten – was gegen die GDPR-Anforderung echter Einwilligung verstößt.
Der norwegische Medienkonzern Schibsted hat auf seinen Nachrichtenplattformen in Norwegen und Schweden ein "Pay or Okay"-System eingeführt, das Nutzer zwingt, entweder Tracking für Werbung zu akzeptieren oder ein Bezahlmodell in Anspruch zu nehmen. Noyb und der norwegische Verbraucherrat haben deshalb eine Beschwerde bei der norwegischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Schibsted betreibt große Nachrichtenmarken in den nordischen Ländern, darunter die schwedischen Zeitungen Aftonbladet und Aftenposten sowie TV4 und VG in Norwegen. Im März 2024 führte das Unternehmen auf allen schwedischen Plattformen ein „Pay or Okay“-Modell ein; inzwischen gilt dies auch für die norwegischen Angebote. Das System zwingt Nutzer, zwischen zwei Optionen zu wählen: kostenloser Zugriff bei Akzeptanz von personalisierten Werbe-Tracking oder kostenpflichtiges Lesen ohne Tracking.
Nach Angaben von Noyb und dem norwegischen Verbraucherrat führt diese Praxis zu Zustimmungsquoten von etwa 99 Prozent, während nur 0,16 bis 7 Prozent der Nutzer laut verschiedenen Studien tatsächlich Tracking oder Datennutzung für personalisierte Werbung wünschen. Der Schibsted-Vorstand bestätigte dies intern: Wenn Nutzer kostenlos ablehnen könnten, „würde eine große Zahl das tun“, so Fredric Karén, Executive Vice President von Schibsted Schweden. Noyb-Gründer Max Schrems spricht von „nordkoreanischen Zustimmungsquoten“, die keine echte, freiwillig erteilte Einwilligung im Sinne der GDPR darstellen.
Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hat bereits über 56 Beschwerden gegen Schibsted wegen des „Pay or Okay“-Systems erhalten. Noyb und der norwegische Verbraucherrat haben jetzt eine gemeinsame Beschwerde bei der norwegischen Datenschutzbehörde eingereicht und fordern, das Geschäftsmodell für rechtswidrig zu erklären. Da es sich um eine systematische Praxis handelt, empfehlen die Beschwerdeführer auch die Verhängung einer Geldbuße.
Joakim Söderberg, Datenschutzanwalt bei Noyb, betont: „Mit Grundrechten Gewinne zu erzielen ist kein legitimes Geschäftsmodell in Europa.“ Die Beschwerde reiht sich in eine wachsende Reihe von Verfahren gegen „Pay or Okay“-Systeme ein, die zuerst von deutschen Nachrichtenverlagen eingeführt wurden und später auch Meta für Instagram und Facebook implementierte.
Quelle: noyb.eu · Erschienen 3. Juni 2026
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