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EU AI Act: Governance-Anforderungen ab 2. August für Hochrisiko-KI-Systeme

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Auf den Punkt: Ab 2. August 2025 müssen Unternehmen operativ dokumentierte Governance-Strukturen für Hochrisiko-KI-Systeme nachweisen oder Bußgelder bis 30 Millionen Euro riskieren.

Ab 2. August 2025 müssen Unternehmen nachweisen, dass sie Governance-Strukturen für Hochrisiko-KI-Systeme etabliert haben. Die EU-Verordnung verpflichtet Chief Data Officer und Risk-Management-Teams zu dokumentierten Prozessen.

Die zweite Welle des EU AI Act tritt am 2. August 2025 in Kraft und fokussiert auf Hochrisiko-KI-Anwendungen. Unternehmen müssen ab diesem Datum aktive Governance-Strukturen nachweisen können – nicht nur formal, sondern mit evidenzbasierter Dokumentation von Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationsprozessen.

Für Chief Data Officer bedeutet das konkret: Etablierung von KI-Risiko-Managementsystemen, regelmäßige Audits von Trainingsdaten und Modell-Outputs sowie Nachverfolgung von Compliance-Abweichungen. Die Regelung adressiert Systeme mit erheblichen Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – etwa in Recruitment, Kreditvergabe, Grenzkontrollen oder Strafverfolgung.

Unternehmen müssen nicht nur KI-Compliance-Officer benennen, sondern auch Datengovernance, Qualitätssicherung und Impact-Assessments in ihre operative Realität integrieren. Behörden verlangen Nachweise wie Standard Operating Procedures, Trainings-Dokumentation und Incident-Reports. Wer bis 2. August keine dokumentierten Strukturen vorweisen kann, riskiert Bußgelder bis 30 Millionen Euro oder 6 Prozent des Jahresumsatzes.


Quelle: news.google.com · Erschienen 7. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.6.5.

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