Auf den Punkt: Das Landgericht München entzieht Googles AI Overviews die bisherige Haftungsprivilegierung von Suchmaschinen und erkennt KI-generierte Texte als direkt von Google zu verantwortende Aussagen an.
Das Landgericht München hat entschieden, dass Google unmittelbar für fehlerhafte Behauptungen in seinen AI Overviews haftet. Das Gericht erkennt KI-generierte Texte als eigene Aussagen Googles an und entzieht der Suchmaschine die bisherige privilegierte Haftungsbegrenzung.
In einem Urteil des Landgerichts München vom aktuellen Jahr hat die Kammer festgestellt, dass Google unmittelbar für unwahre Aussagen in seinen AI Overviews verantwortlich ist. Im konkreten Fall hatte die KI zwei Verleger fälschlicherweise mit Betrugsmaschen verknüpft und ausgehend von der Behauptung „Ja, [Unternehmen] ist für dubiose Geschäftspraktiken bekannt“ eine Liste mit vermeintlichen Warnsignalen erstellt.
Das Gericht stellte fest, dass die KI Behauptungen aufstellte, die in den tatsächlich verlinkten Quellen und Suchresultaten überhaupt nicht vorkamen. Die Richter klassifizierten diese Ausgaben daher nicht als Verweis auf externe Inhalte, sondern als „eigene Erklärungen der Beklagten“. Googles Argument, dass Nutzer selbst die Quellenprüfung durchführen könnten und Skepsis gegenüber KI-generierten Inhalten angebracht sei, wies das Gericht ab.
Die Entscheidung bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hatte traditionellen Suchmaschinen und automatischen Vervollständigungsfunktionen eine begrenzte Haftung gewährt, weil sie nur fremde Inhalte auffindbar machen. Das Landgericht München argumentiert jedoch, dass AI Overviews durch die Auswertung und Kombination von Drittinhalten eigenständige, neue Aussagen generieren. Google habe die vollständige Kontrolle über Algorithmen und Funktionalität und sei in der Lage, die Generierungen zumindest durch Abgleich mit den Grundquellen zu überprüfen.
Zusätzlich betonte das Gericht, dass die KI-Übersicht für die Internetnutzung „keineswegs absolut notwendig“ sei, da traditionelle Suchergebnisse die Informationsaufbereitung bereits erfüllen. Die KI-Funktion stelle lediglich eine optionale Zusatzleistung dar, woraus sich höhere Sorgfaltsanforderungen ableiten lassen.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 11. Juni 2026
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