Auf den Punkt: Generative KI-Inhalte müssen ab 2. August 2026 maschinenlesbar gekennzeichnet sein, wie ein neuer EU-Kodex festlegt.
Die EU-Kommission hat einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der die maschinenlesbare Kennzeichnung von durch generative KI erzeugten Inhalten regelt. Ab dem 2. August 2026 ist diese Kennzeichnung verpflichtend.
Die EU-Kommission hat einen Verhaltenskodex verabschiedet, der technische und strukturelle Standards für die Kennzeichnung von durch generative künstliche Intelligenz erzeugten Inhalten definiert. Der Kodex schafft die regulatorische Grundlage für eine einheitliche, maschinenlesbare Kennzeichnung solcher Inhalte im europäischen Raum.
Für Chief Data Officers und Governance-Verantwortliche bedeutet dies konkret: Bis zum 2. August 2026 müssen Systeme und Prozesse etabliert sein, die eine automatisierte Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ermöglichen. Dies betrifft die technische Implementierung ebenso wie die Dokumentation und Nachverfolgung dieser Prozesse über die gesamte Content-Pipeline hinweg.
Der Kodex legt fest, welche Formate und Metadaten-Standards für diese Kennzeichnung zu verwenden sind, um sicherzustellen, dass automatisierte Systeme (etwa Content-Filter, Archivierungssysteme oder Plattformen) die KI-generierte Natur von Inhalten zuverlässig erkennen können. Damit wird die Transparenz- und Nachverfolgungspflicht aus dem EU AI Act operationalisiert.
Quelle: www.golem.de · Erschienen 12. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.6.5.