Auf den Punkt: Das BSI verlängert die Registrierungsfrist für NIS2-Betreiber kritischer Infrastrukturen bis 31. Juli 2024.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Frist zur Registrierung unter der NIS2-Richtlinie bis zum 31. Juli verlängert. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen sich bis dahin im BSI-Portal anmelden, um den regulatorischen Anforderungen nachzukommen.
Das BSI mahnt Organisationen, die unter die Nationale Cybersicherheit-Strategie und die europäische NIS2-Richtlinie fallen, zur Einhaltung der neuen Registrierungsfrist bis 31. Juli. Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Unternehmen, die als essenzielle oder wichtige Einrichtungen klassifiziert sind, sind verpflichtet, sich im BSI-Registrierungsportal anzumelden.
Für CISOs bedeutet dies konkret, dass die Meldung von Betrieb und Umfang der eigenen IT-Systeme an das BSI bis zu diesem Stichtag erfolgt sein muss. Die Registrierung ist der erste Schritt zur vollständigen Umsetzung der NIS2-Anforderungen, die unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Incident-Reporting und die Qualifikation von IT-Sicherheitspersonal enthalten.
Die Fristverlängerung signalisiert, dass noch nicht alle betroffenen Organisationen die initiale Registrierung durchgeführt haben. CISOs sollten parallel zur Anmeldung bereits mit der Überprüfung ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen beginnen, um zeitnah nach der Registrierung die Compliance-Anforderungen erfüllen zu können.
Quelle: news.google.com · Erschienen 17. Juni 2026
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