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NIS2-Registrierungsfrist: 29.000 Unternehmen bis 31. Juli

Auf den Punkt: 29.000 Unternehmen haben bis 31. Juli Zeit, sich unter NIS2 zu registrieren und ihre Cybersecurity-Maßnahmen formal nachzuweisen.

Rund 29.000 Unternehmen müssen sich gemäß der Richtlinie NIS2 bis zum 31. Juli registrieren. Die Frist ist bindend und betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie große Unternehmen im Scope der neuen EU-Cybersecurity-Richtlinie.

Die Registrierungsfrist für die Richtlinie NIS2 (Netzwerk- und Informationssicherheit 2) läuft zum 31. Juli ab. Etwa 29.000 Unternehmen, die als kritische Infrastruktur-Betreiber oder Großunternehmen gelten, sind verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden und ihre Sicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren.

Für CISOs bedeutet die Registrierungspflicht konkrete Handlungsschritte: Neben der administrativen Anmeldung müssen Nachweise über etablierte Sicherheitsmechanismen vorgelegt werden. Die NIS2-Richtlinie schreibt Mindeststandards für Incident-Reporting, Netzwerksegmentierung und Kryptografie vor. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllt haben, müssen kurzfristig entsprechende Kontrollen implementieren oder dokumentieren.

Die Nichtregistrierung oder unzureichende Erfüllung der Anforderungen kann zu behördlichen Sanktionen führen. CISOs sollten parallel prüfen, ob ihre Organisation in den Geltungsbereich fällt und welche spezifischen Anforderungen für ihre Industrie gelten – dies variiert zwischen Energiewirtschaft, Telekommunikation, Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie anderen Sektoren.


Quelle: news.google.com · Erschienen 20. Juni 2026
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