Auf den Punkt: 11.000 deutsche Unternehmen müssen sich bis 31. Juli beim BSI für NIS-2 registrieren, um Bußgelder zu vermeiden und in den Cybersecurity-Informationsaustausch zu gelangen.
Etwa 11.000 kritische Infrastrukturen und wichtige Einrichtungen in Deutschland haben sich bis Mitte Juli noch nicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert, obwohl die Frist zur Eintragung in das verpflichtende NIS-2-Register am 31. Juli ausläuft.
Die Nationale Risikoanalyse und die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS 2 verpflichten Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Anbieter digitaler Dienste, sich in das BSI-Register einzutragen. Zur Compliance gehören dabei auch die Einhaltung von Cybersecurity-Standards und die Meldung von erheblichen Vorfällen.
Die fehlenden Registrierungen bei noch rund 11.000 Unternehmen stellen ein erhebliches Risiko dar: Nicht registrierte Betreiber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten nicht und können mit Bußgeldern rechnen. Gleichzeitig können diese Einrichtungen von der behördlichen Unterstützung und den Informationen des BSI zum Umgang mit Cybersicherheitsbedrohungen nicht profitieren.
Compliance-Verantwortliche sollten unmittelbar prüfen, ob ihre Organisation unter die NIS-2-Definition fällt, und fehlende Registrierungen bis zum 31. Juli 2024 vornehmen. Das BSI stellt auf seiner Website Registrierungshilfen und eine Liste der zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung.
Quelle: news.google.com · Erschienen 21. Juni 2026
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