Auf den Punkt: Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das Auswärtige Amt erstmals per IFG-Urteil zur Herausgabe dienstlicher SMS einer Bundesministerin, da diesen im diplomatischen Kontext eigenständiger Informationswert zukommt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt verpflichtet, Kurznachrichten der früheren Außenministerin Annalena Baerbock offenzulegen, mit denen sie um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Damit stuft ein deutsches Gericht erstmals dienstliche SMS als amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes ein.
Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Klage der Transparenzplattform „Frag den Staat“ statt (Az.: VG 2 K 3/24) und verpflichtete das Auswärtige Amt zur Herausgabe von Smartphone-Nachrichten Baerbocks. Die Richter stellten klar, dass dienstliche SMS als amtliche Informationen gelten, sofern ihnen eine objektive Aktenrelevanz zukommt. Das Ministerium hatte den Antrag 2023 zunächst abgelehnt und argumentiert, Mobilfunkdaten seien generell nicht „veraktungswürdig“, relevante Inhalte würden ohnehin in separaten Vermerken erfasst. Dem widersprach das Gericht: Im diplomatischen Kontext komme dem genauen Wortlaut der Nachrichten erheblicher Informationswert zu, eine Zusammenfassung in Nebenakten reiche nicht aus. Geschwärzt werden dürfen lediglich die Namen der Adressaten aus Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien sowie länderspezifisch angepasste Formulierungen zum russischen Angriffskrieg – zum Schutz internationaler Beziehungen.
Für Behörden und Compliance-Verantwortliche markiert das Urteil eine Zäsur in der Informationsfreiheitspraxis. Bislang scheiterten entsprechende Anträge fast durchweg daran, dass SMS gelöscht, verschwiegen oder unter Verweis auf ein internes Nutzungsverbot als nicht existent behandelt wurden – so beklagten es Informationsfreiheitsbeauftragte von Bund und Ländern seit Jahren. Im vorliegenden Fall ließ sich die Existenz der Nachrichten jedoch nicht bestreiten, da Medien bereits konkret darüber berichtet hatten. Das Auswärtige Amt musste im Verfahren zudem einräumen, dass der SMS-Versand nach einer internen Risikoabwägung offiziell genehmigt worden war.
Frühere Klagen von „Frag den Staat“ – etwa zu WhatsApp-Protokollen von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, SMS-Verläufen von Angela Merkel oder Nachrichten von Ex-Außenminister Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan – scheiterten regelmäßig an bereits gelöschten Daten oder daran, dass Gerichte behördlichen Verweisen auf restriktive Nutzungsverbote und einen angeblich inoffiziellen Charakter der Kommunikation folgten. Auch im Verfahren um das Bundesbildungsministerium unter Bettina Stark-Watzinger und den dort genutzten Dienst Wire erwirkten die Aktivisten zuletzt im Eilverfahren einen vorläufigen Löschstopp.
Für die Praxis bleibt relevant, dass es weiterhin an verbindlichen rechtlichen Vorgaben zur systematischen Erfassung und Archivierung digitaler Kommunikationsverläufe in Behörden fehlt. Solange Messenger-Kommunikation auf Leitungsebene informell bleibt und keiner strukturierten Aktenführung unterliegt, bleibt ihre Existenz für Außenstehende ohne begleitende Medienberichterstattung kaum nachweisbar. Transparenzinitiativen fordern entsprechend seit längerem eine gesetzliche Reform der Archivierungspflichten für digitale Dienstkommunikation.
Quelle: www.heise.de · Erschienen 19. Mai 2026
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