Auf den Punkt: Kommission kann ab August 2026 Dokumentation anfordern, Evaluierungen durchführen, Compliance-Maßnahmen verlangen und Bußgelder verhängen — nationale Marktüberwachungsbehörden und andere Akteure unterstützen die Durchsetzung.
Die Europäische Kommission erhält ab 2. August 2026 umfassende Durchsetzungskompetenzen gegen Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Anbieter sind allerdings bereits seit 2. August 2025 zu Dokumentation und Compliance verpflichtet und profitieren von einer einjährigen Übergangsfrist vor den ersten behördlichen Kontrollen.
Die Europäische Kommission besitzt gemäß Artikel 88 des EU-AI-Acts die ausschließliche Aufsichtskompetenz über Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI). Das AI Office unterstützt diese Überwachung und überprüft zusätzlich die Einhaltung von genehmigten Verhaltenskodizes. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Kompetenzen beginnt erst am 2. August 2026 — zwölf Monate nach Inkrafttreten der Anforderungen selbst.
GPAI-Anbieter unterliegen seit 2. August 2025 zwei Klassen von Verpflichtungen: Verfahrensverpflichtungen (etwa Zusammenarbeit mit dem AI Office) und inhaltliche Verpflichtungen (Dokumentation, Risikominderung, Informationsweitergabe an nachgelagerte Anbieter). Modelle, die vor dem 2. August 2025 freigegeben wurden, müssen bis 2. August 2027 vollständig konform sein.
Die Kommission kann ab August 2026 Dokumentation und Informationen anfordern, Evaluierungen durchführen, Compliance-, Risikominderungs- oder Marktbeschränkungsmaßnahmen verlangen, Rückrufe und Marktrückzüge anordnen sowie Bußgelder verhängen. Diese Befugnisse richten sich primär auf die Anforderungen der Artikel 53 und 55 des AI-Acts, die technische Dokumentation, Modellkarten und Richtlinien zum Umgang mit hohen Risiken betreffen.
Neben der Kommission tragen weitere Akteure zur Durchsetzung bei: Nationale Marktüberwachungsbehörden können die Kommission auffordern, ihre Kompetenzen auszuüben; nachgelagerte Anbieter können Beschwerde gegen GPAI-Anbieter einreichen; das wissenschaftliche Gremium kann das AI Office auf systemische oder identifizierbare konkrete Risiken eines GPAI-Modells hinweisen.
Quelle: ainews.lumi-systems.io · Erschienen 23. Mai 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.5.2.