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Leitlinien der EU-Kommission für General Purpose AI Modelle

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Auf den Punkt: Die EU-Kommission hat Leitlinien für GPAI-Modelle veröffentlicht, die eine Rechenschwelle von 10²³ FLOPs als Klassifizierungskriterium vorsehen. Modelle mit über 10²⁵ FLOPs gelten als hochriskant und unterliegen umfangreichen Meldepflichten, Dokumentations- und Risikobewertungsanforderungen. Anbieter können Benachteiligungen anfechten und haben Neubewertungsrechte.

Die Europäische Kommission hat am 18. Juli 2025 Entwürfe von Leitlinien veröffentlicht, die zentrale Bestimmungen des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz für General Purpose AI (GPAI) Modelle präzisieren. Die Leitlinien definieren unter anderem eine Rechenschwelle von 10²³ FLOPs und etablieren damit eine klare Abgrenzung für KI-Systeme mit breiter Anwendbarkeit.

Die neuen Leitlinien konkretisieren die gesetzliche Definition von GPAI-Modellen durch mehrere Schwellenwerte und Kriterien:

**Rechenschwelle und funktionale Generalität**
Ein GPAI-Modell wird definiert als ein System, das mit mehr als 10²³ Floating Point Operations trainiert wurde und in der Lage ist, in den Bereichen Sprache (Text/Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video zu generieren. Die Rechenkraft wird als kombiniertes Maß für Modellgröße und Trainingsdatengröße verstanden. Ein Modell mit etwa einer Milliarde Parametern, trainiert auf umfangreichen Datensätzen, erfüllt typischerweise diese Schwelle. Spezialisierte Modelle ohne breite Anwendbarkeit sind jedoch von dieser Klassifizierung ausgenommen.

**Lebenszyklus-Verpflichtungen**
Sobald ein Modell als GPAI klassifiziert wird, gelten Verpflichtungen aus dem AI-Gesetz für den gesamten Entwicklungsprozess – vom Vortraining bis zu Marktmodifikationen. Dazu gehören umfassende Dokumentationspflichten, die Veröffentlichung von Trainingsdaten-Zusammenfassungen nach EU-Office-Vorlagen und Regelungen zur Urheberrechtskonformität.

**Systemic Risk und Hochrisiko-Klassifizierung**
Modelle mit mindestens 10²⁵ FLOPs gelten als potentiell hochrisikobehaftet und können als systemisch-riskant klassifiziert werden. Dies zieht umfangreiche zusätzliche Anforderungen mit sich, darunter Risikobewertungen, Cybersecurity-Maßnahmen und Meldepflichten für kritische Vorfälle.

**Meldepflichten und Überprüfungsprozesse**
Anbieter müssen die Kommission innerhalb von zwei Wochen benachrichtigen, wenn sie die 10²⁵ FLOPs-Schwelle erreichen oder absehbar erreichen werden. Sie können diese Klassifizierung anfechten, indem sie robuste Belege vorlegen, dass das Modell kein systemisches Risiko darstellt. Reassessment-Anträge sind nach sechs Monaten und erneut nach weiteren sechs Monaten möglich. Sollten sich die Grundlagen der Anfechtung wesentlich geändert haben oder waren unvollständig, ist eine erneute Mitteilung erforderlich.

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