Auf den Punkt: Der EU-Verhaltenskodex für KI-Entwickler regelt Dokumentation, Urheberrechtsschutz und Sicherheitsstandards. Die neuen Regeln gelten ab August 2025, die Durchsetzung beginnt ein Jahr später. Ältere Modelle haben bis August 2027 Zeit zur Konformität.
Die EU hat einen Verhaltenskodex für Entwickler von Künstlicher Intelligenz verabschiedet, der ab dem 2. August 2025 wirksam wird. Der Kodex bietet einen umfassenden Rahmen, um die Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu erfüllen – mit einer Übergangsfrist bis August 2026 für behördliche Durchsetzungsmaßnahmen.
Der Verhaltenskodex stellt Entwicklern von Allzweck-KI-Modellen (GPAI) ein bewährtes Rahmenwerk zur Verfügung, um die strengen Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu erfüllen. Obwohl die Einhaltung des Kodex freiwillig ist, können Anbieter auch alternative Compliance-Methoden nutzen.
Die wichtigsten Verpflichtungen umfassen drei Hauptbereiche: Erstens müssen Unterzeichner umfassende, aktuelle Dokumentation für jedes GPAI-Modell führen – mit Ausnahme kostenloser Open-Source-Modelle ohne systemisches Risiko. Diese Dokumentation folgt standardisierten Formularen und muss zehn Jahre lang sicher aufbewahrt werden.
Zweitens regelt der Kodex den Urheberrechtsschutz streng. Entwickler müssen robuste Richtlinien etablieren, die EU-Urheberrechtsgesetze beachten und verlangen, dass Web-Crawling-Daten rechtmäßig zugänglich sind. Technische Schutzmaßnahmen sollen die Generierung von Inhalten geschützter Werke minimieren, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen unbefugte Nutzung untersagen.
Drittens verpflichtet sich der Kodex Entwickler von KI-Modellen mit systemischen Risiken zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen ein innovatives Sicherheits- und Sicherheitsrahmen entwickeln, das Evaluierungsauslöser, Risikokategorien, Abschwächungsstrategien und organisatorische Verantwortlichkeiten definiert. Systemische Risiken werden durch strukturierte Prozesse wie Bestandsaufnahmen, Szenarioanalysen und Expertenkonsultationen identifiziert und mit rigorosen Evaluierungsmethoden einschließlich Simulationen und adversarialen Tests analysiert.
Der Zeitrahmen bietet eine praktikable Übergangsfrist: Alle neuen Modelle ab dem 2. August 2025 müssen konform sein, doch behördliche Durchsetzungsmaßnahmen beginnen erst ein Jahr später. Für Modelle, die vor dem 2. August 2025 veröffentlicht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2027.