Auf den Punkt: Die EU-Kommission erhält ab August 2026 volle Kontrollfunktionen gegenüber KI-Anbietern. GPAI-Anbieter unterliegen prozeduralen und materiellen Verpflichtungen, mit einer einjährigen Übergangsfrist. Verschiedene Akteure – Marktüberwachungsbehörden, nachgelagerte Anbieter und wissenschaftliche Gremien – können die Durchsetzung unterstützen.
Ab dem 2. August 2026 können europäische Behörden ihre Kontrollfunktionen gegenüber Anbietern von Allzweck-KI-Modellen ausüben. Während die Verpflichtungen bereits seit August 2025 gelten, erhalten die Anbieter eine einjährige Übergangsfrist, bevor die Europäische Kommission ihre Durchsetzungsbefugnisse nutzen darf.
Die Europäische Kommission verfügt über umfangreiche Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung des KI-Gesetzes gegenüber Anbietern von Allzweck-KI-Modellen (GPAI). Diese Befugnisse umfassen das Recht, Dokumentationen und Informationen anzufordern, Bewertungen durchzuführen, Maßnahmen zur Sicherung der Compliance und Risikominderung anzuordnen sowie Bußgelder zu verhängen.
Die Anbieter von GPAI-Modellen müssen sowohl prozedeurale Verpflichtungen erfüllen – darunter die Zusammenarbeit mit dem AI Office – als auch materielle Anforderungen beachten, die die Entwicklung und Dokumentation der Modelle betreffen.
Neben der Kommission spielen weitere Akteure eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung des Gesetzes: Nationale Marktüberwachungsbehörden können die Kommission auffordern, ihre Befugnisse auszuüben, nachgelagerte Anbieter können Beschwerden gegen GPAI-Anbieter einreichen, und ein wissenschaftlicher Ausschuss kann das AI Office auf systematische oder konkrete Risiken hinweisen.
Anbieter von Modellen, die vor dem 2. August 2025 veröffentlicht wurden, müssen bis zum 2. August 2027 vollständig konform sein.
Quelle: artificialintelligenceact.eu