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Der EU-AI-Act: Transparenzpflichten nach Artikel 50 – Ein praktischer Leitfaden

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Auf den Punkt: Artikel 50 des EU-AI-Acts verpflichtet Anbieter und Nutzer ab August 2026 zur Transparenz über KI-Einsatz und KI-generierte Inhalte in vier Situationen. Die Regeln gelten für alle KI-Systeme, nicht nur Hochrisiko-Systeme, und sind eine der größten Compliance-Herausforderungen für Organisationen.

Artikel 50 des EU-AI-Acts verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen ab August 2026, Nutzer über KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte zu informieren. Diese Transparenzregeln gelten für alle KI-Systeme in vier definierten Situationen – nicht nur für sogenannte Hochrisiko-KI.

Artikel 50 des EU-AI-Acts führt Transparenzpflichten in vier Szenarien ein: wenn KI direkt mit Menschen interagiert, wenn KI synthetische Inhalte generiert, wenn KI für Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung eingesetzt wird, sowie bei Deepfakes oder KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.

Diese Verpflichtungen gelten für alle KI-Systeme in diesen vier Situationen – nicht nur für Hochrisiko-Systeme. Die Regeln treten am 2. August 2026 in Kraft. Die EU-Kommission hat Entwürfe von Richtlinien zur Umsetzung veröffentlicht, und ein Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte wird entwickelt.

Für Anbieter: Chatbots und virtuelle Assistenten müssen Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit KI interagieren. Generative KI-Systeme müssen ihre Ausgaben in maschinenlesbarem Format kennzeichnen und als künstlich generiert erkennbar machen. Ein standardisiertes EU-Label ist in Entwicklung.

Für Nutzer: Bei Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen betroffene Personen informiert werden. Deepfake-Ersteller müssen offenlegen, dass Inhalte künstlich generiert sind. Wer KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss dies angeben – es sei denn, die Inhalte wurden redaktionell überprüft.

Warum ist Artikel 50 so wichtig? Der AI-Act konzentriert sich auf Hochrisiko-Systeme mit speziellen Anforderungen wie Konformitätsbewertungen und CE-Kennzeichnung. Artikel 50 funktioniert anders: Seine breiten Transparenzpflichten gelten für jeden KI-Einsatz in den vier genannten Situationen. Organisationen ohne Hochrisiko-KI können erhebliche Verpflichtungen haben – etwa durch einen kundenorientierten Chatbot oder ein System, das News-Inhalte generiert. Transparenzpflichten sind nach Daten des Compliance-Checkers die zweithäufigste Compliance-Anforderung nach KI-Schulungen und betreffen etwa 33 Prozent aller befragten Unternehmen.


Quelle: artificialintelligenceact.eu

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