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Deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des AI Acts

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Auf den Punkt: Das KI-MIG schafft die nationale Umsetzungsstruktur für den europäischen AI Act. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsichtsbehörde mit einer neuen KI-Marktkontrollkammer für Hochrisiko-Systeme. Erstmals gibt es eine zentrale Beschwerdestelle für Bürger.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des europäischen AI Acts (KI-MIG) schafft die Bundesregierung erstmals die Voraussetzungen für die nationale Implementierung der EU-Regulierung. Im Mittelpunkt stehen klare Zuständigkeiten, neue Aufsichtsstrukturen und die Förderung von Innovation.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-MIG) setzt die EU-Verordnung (EU) 2024/1689 – besser bekannt als AI Act – in deutsches Recht um. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor (Bundestag-Drucksache 21/4594) und muss nun im Bundestag debattiert werden. Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung ist bereits am 2. August 2025 abgelaufen. Ein Inkrafttreten ist noch nicht absehbar.

Der AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird ab dem 2. August 2026 in großen Teilen unmittelbar anwendbar sein. Das KI-MIG ergänzt die europäischen Anforderungen um nationale Regelungen, insbesondere wo organisatorische und verfahrensrechtliche Strukturen erforderlich sind.

Die europäische Verordnung basiert auf einem risikobasierten Ansatz für KI-Systeme, der Verbote bestimmter Anwendungen, Anforderungen für Hochrisiko-KI und Transparenzpflichten vorsieht. Das deutsche Implementierungsgesetz schafft die institutionellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen dafür.

Zentrale Neuerungen des KI-MIG:

**Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde**: Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme mit weitreichenden Durchsetzungsbefugnissen. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung des AI Acts, soweit keine speziellen Zuständigkeiten gelten, etabliert eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Bürger sowie für die Weiterleitung und Koordination von Beschwerden. Zusätzlich wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum gegründet.

**Neue Aufsichtsstruktur für Hochrisiko-KI**: Ein eigenständiges KI-Marktkontrollkammer wird in der Bundesnetzagentur etabliert, um Hochrisiko-KI-Systeme insbesondere in sensiblen Bereichen wie Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Justiz und demokratische Prozesse zu überwachen. Gleichzeitig bleiben sektorale Zuständigkeiten bestehen, etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Finanzsektor oder von Landesbehörden für bestimmte öffentliche Anwendungen. Dies führt zu einem hybriden Aufsichtssystem aus zentraler Kontrolle und sektoraler Expertise.

**Zentrale Beschwerdestelle**: Erstmalig wird eine zentrale Beschwerdestelle für KI-Verstöße etabliert. Bürger können potenzielle Verstöße zentral melden, die Beschwerden werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet, und es entsteht Transparenz über Verantwortlichkeiten.


Quelle: www.activemind.legal

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