Zum Inhalt springen

BSI setzt Registrierungsfrist für NIS2 bis Ende Juli

Share on:

Auf den Punkt: Das BSI verlängert die Registrierungsfrist für NIS2-Betreiber kritischer Infrastrukturen bis zum 31. Juli.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Frist für die Registrierung nach der NIS2-Direktive bis zum Ende Juli festgesetzt. Damit erinnert das BSI Betreiber kritischer Infrastrukturen an ihre Meldepflichten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Frist zur Registrierung nach der NIS2-Direktive (Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit) bis zum 31. Juli gesetzt. Diese Mahnung richtet sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen, die noch nicht registriert sind.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies, dass alle Unternehmen, die unter die Regelungen der NIS2-Direktive fallen, ihre Registrierung bis zu diesem Datum abgeschlossen haben müssen. Die NIS2-Direktive erweitert den Kreis der regulierten Entitäten erheblich und verschärft die Anforderungen an Cybersecurity-Maßnahmen sowie Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten ihre Registrierungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt an das BSI übermittelt werden. Versäumnisse bei der rechtzeitigen Registrierung können zu behördlichen Maßnahmen führen. Das BSI stellt auf seiner Website Leitfäden und FAQ zur Verfügung, die bei der Erfüllung der Anforderungen unterstützen.


Quelle: news.google.com · Erschienen 17. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.1.

Share on: