Zum Inhalt springen

NIS2-Umsetzungsfrist endet am 31. Juli, EU AI Act tritt am 2. August 2026 in Kraft

Share on:

Auf den Punkt: NIS2 muss bis 31. Juli 2024 umgesetzt sein, der EU AI Act tritt am 2. August 2026 für alle Beteiligten verbindlich in Kraft.

Die Europäische Union setzt zwei zentrale Regulierungsfristen: Die Richtlinie NIS2 zur Netzwerk- und Informationssicherheit muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Der EU AI Act wird am 2. August 2026 verbindlich.

Die NIS2-Direktive (Richtlinie (EU) 2022/2555) schreibt europäischen Staaten bis Ende Juli 2024 vor, ihre Gesetze zur Netzwerk- und Informationssicherheit zu überarbeiten und an die neuen Standards anzupassen. Das Regelwerk verschärft die Anforderungen an kritische Infrastrukturen und wesentliche Dienste erheblich.

Der EU AI Act wiederum wird am 2. August 2026 in vollem Umfang wirksam. Das Gesetz regelt die Entwicklung und den Einsatz künstlicher Intelligenz nach einem risikogestuften Ansatz. Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf die Compliance-Anforderungen vorbereiten, insbesondere für Hochrisiko-Systeme und verbotene Praktiken.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies paralleles Handeln: Während die NIS2-Implementierung unmittelbar bevorsteht und operativ bereits greifen muss, erfordert der EU AI Act ab Herbst 2024 ein strukturiertes Governance- und Audit-Setup für alle AI-Systeme im Unternehmen.


Quelle: news.google.com · Erschienen 18. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.1.

Share on: