Auf den Punkt: Die Unabhängigkeit der FTC war Kernbestandteil des EU-Angemessenheitsbeschlusses; mit ihrer Beseitigung durch den Supreme Court verliert das Data Privacy Framework seine rechtliche Grundlage.
Der US Supreme Court hat die Federal Trade Commission ihrer Unabhängigkeit beraubt und damit die Rechtfertigung für das EU-US Data Privacy Framework angegriffen, auf das die EU-Kommission bei ihrem Angemessenheitsbeschluss 259 Mal verweist. Das öffnet die Tür für eine neue Rechtskrise wie bei Safe Harbor und Privacy Shield.
Im Fall Trump v. Slaughter hat der US Supreme Court entschieden, dass die Federal Trade Commission künftig der Weisung des US-Präsidenten unterliegen muss und damit ihre Unabhängigkeit verliert. Der Datenschutzverein Noyb und Jurist Max Schrems sehen darin einen unmittelbaren Angriff auf das Data Privacy Framework: Die EU-Kommission stützt ihren Angemessenheitsbeschluss zum transatlantischen Datentransfer an 259 Stellen explizit auf die Unabhängigkeit der FTC.
Der rechtliche Hintergrund ist seit 1995 europäisches Kern-Datenschutzrecht: Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht in Länder außerhalb der EU übertragen werden. Zwei Vorgänger-Abkommen (Safe Harbor und Privacy Shield) hat der Europäische Gerichtshof bereits gekippt, weil EU-Bürger in den USA keine wirksamen Rechtsmittel gegen staatliche Überwachung hatten. Das Data Privacy Framework (2023) enthält inhaltlich kaum Verbesserungen, verlässt sich aber erneut auf die angebliche Unabhängigkeit der FTC sowie den »Data Protection Review Court« – eine Abteilung des US-Justizministeriums, die per präsidialer Verordnung geschaffen wurde und jederzeit widerrufen werden kann. Artikel 16 AEUV und Artikel 8 der Grundrechtecharta setzen für Angemessenheitsbeschlüsse eine unabhängige Aufsichtsstelle voraus; nach Schrems‘ rechtlicher Bewertung lässt sich daran nur durch einstimmige EU-Vertragsänderung rütteln.
Der Supreme Court folgt mit seiner Entscheidung der Doctrine der »Unitary Executive«: Der Präsident brauche volle Weisungsbefugnis über alle Exekutivbehörden, wodurch gesetzlich verankerte Unabhängigkeit verfassungswidrig wird. Noyb sieht darin das Fundament des Data Privacy Framework einstürzen und fordert in einem offenen Brief an die Kommission einen »geordneten Ausstieg« aus dem Abkommen. Schrems spricht von einem »rechtlichen Kartenhaus«, das unter Industriedruck errichtet wurde und nun zusammenfällt.
Kurzfristig ändert sich rechtlich nichts: Der Angemessenheitsbeschluss bleibt gültig, bis die Kommission ihn selbst zurückzieht oder der EuGH ihn kassiert. Allerdings können auch Firmen, die auf Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzregeln ausweichen, nicht unscathed davon ausgehen – ihre Risikobewertungen stützen sich ebenfalls auf die nun fragwürdigen US-Institutionen.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 2. Juli 2026
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