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Neue Befugnisse: Deutsche Geheimdienste dürfen Angreifer-Systeme infiltrieren

Auf den Punkt: Deutsche Geheimdienste erhalten gesetzlich verankerte Befugnisse zum aktiven Eindringen in IT-Systeme ausländischer Angreifer, zum Kopieren und Löschen von Daten sowie zur gezielten Verbreitung von Falschinformationen unter strengen Bedingungen.

Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst aktive Hackback-Befugnisse gegen ausländische Cyberangreifer einräumt. Die Neuregelung soll eine direkte Reaktion auf gewachsene Bedrohungen insbesondere aus Russland sein.

Ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums reformiert die historischen Beschränkungen der Nachkriegszeit für deutsche Nachrichtendienste. Bislang waren das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst im digitalen Raum auf Beobachtung und Berichterstattung beschränkt. Der Entwurf führt neue Gefahrenkategorien ein und schafft gestaffelte Befugnisse bis zu Maßnahmen mit erheblicher Eingriffstiefe.

Unter strengen rechtlichen Voraussetzungen dürfen die Behörden künftig in IT-Systeme ausländischer Akteure eindringen, Daten kopieren oder löschen sowie für Angreiferkampagnen genutzte Werkzeuge unbrauchbar machen. Dies gilt besonders bei großflächigen Cyber-Operationen. Zugleich werden die Regeln für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen neu strukturiert. Neu ist auch die Befugnis zur gezielten Verbreitung von Falschinformationen unter bestimmten Bedingungen.

Der Entwurf verpflichtet Telekommunikationsanbieter, digitale Plattformen, Transportunternehmen und Finanzdienstleister, auf geheime Anordnungen hin Informationen herauszugeben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro und behördlichen Vor-Ort-Kontrollen geahndet werden. Für den Einsatz von Vertrauenspersonen gelten detailliertere Vorgaben; in Ausnahmefällen können ab 16 Jahren alte Personen zur Aufdeckung schwerster Bedrohungen eingesetzt werden.

Die parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle wird in einem neuen Unabhängigen Kontrollrat gebündelt. Dieser muss besonders einschneidende Maßnahmen wie langfristige verdeckte Einsätze oder Wohnungsüberwachungen im Vorfeld genehmigen. Damit sollen die erweiterten Befugnisse einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 5. Juli 2026
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