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BSI setzt Frist: NIS-2-Registrierung bis 31. Juli erforderlich

Auf den Punkt: Unternehmen müssen sich bis 31. Juli beim BSI zur NIS-2-Richtlinie registrieren, um regulatorisch konform zu bleiben.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fordert Tausende Unternehmen auf, sich bis zum 31. Juli zur NIS-2-Richtlinie zu registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen EU-Regulierungsverpflichtungen.

Das BSI hat einen Registrierungsprozess etabliert, über den Unternehmen ihre Einstufung als kritische Infrastruktur oder Betreiber wesentlicher Dienste gemäß NIS-2-Richtlinie bekannt geben müssen. Die Frist zum 31. Juli betrifft Tausende Organisationen in Deutschland, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Für CISOs bedeutet die Registrierung einen verbindlichen Schritt in die operative Umsetzung von NIS-2. Die Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen zu Mindestanforderungen in der Cybersicherheit, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie Meldepflichten für Vorfälle. Ohne Registrierung können keine behördlichen Vorgaben zur Compliance entstehen, aber auch die behördliche Kontrollierbarkeit entfällt — was den regulatorischen Status unklar lässt.

Das BSI stellt Registrierungsmöglichkeiten bereit, unter anderem über sein Portal. CISOs sollten prüfen, ob ihre Organisation unter die Registrierungspflicht fällt, und notwendigenfalls rechtzeitig vor der Frist tätig werden, um Inkonsistenzen oder verzögerte Compliance-Nachweise zu vermeiden.


Quelle: news.google.com · Erschienen 30. Juni 2026
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