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NIS-2-Registrierung: Compliance-Frist 31. Juli mit 500.000-Euro-Bußgeld

Auf den Punkt: Die Registrierungsfrist für NIS-2-Compliance endet am 31. Juli mit erheblichen Strafzahlungen bei Versäumnis.

Betreiber kritischer Infrastrukturen und Dienste müssen sich bis 31. Juli 2024 bei ihren Regulierungsbehörden für die NIS-2-Richtlinie registrieren lassen. Verstöße gegen diese Frist können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 schreibt Betreibern kritischer Infrastrukturen, Diensten im digitalen Sektor und Lieferkettenservices vor, sich bei den zuständigen nationalen Behörden anzumelden. Diese Registrierungspflicht betrifft Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Finanzmarktinfrastruktur und digitale Dienste sowie deren Zulieferer.

Für Compliance-Verantwortliche ist die Einhaltung dieser Frist essentiell, da Nichtregistrierung zu empfindlichen Geldstrafen führt. Die EU-Richtlinie sieht Bußgelder bis 500.000 Euro vor, in manchen nationalen Umsetzungen können Strafen noch höher ausfallen. Zusätzlich zur finanziellen Belastung drohen regulatorische Sanktionen und reputationsbezogene Schäden.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie selbst oder ihre Zulieferer unter die Registrierungspflicht fallen, indem sie ihre Tätigkeit gegen die NIS-2-Schwellenwerte abgleichen. Danach ist umgehend Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Umsetzung. Für Bundesländer können zusätzlich Landesbehörden zuständig sein.


Quelle: news.google.com · Erschienen 8. Juli 2026
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