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Cyber Resilience Act: Meldepflicht ab 11. September mit Bußgelder bis 15 Millionen Euro

Auf den Punkt: Der Cyber Resilience Act verpflichtet ab 11. September zur Meldung von Sicherheitsvorfällen mit Strafzahlungen bis 15 Millionen Euro bei Nichtbeachtung.

Ab 11. September 2024 gilt die Meldepflicht des Cyber Resilience Act (CRA). Organisationen müssen Sicherheitsvorfälle in definierten Zeitfenstern den Behörden melden, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.

Der Cyber Resilience Act tritt ab 11. September 2024 mit seinen Meldepflichten in Kraft. Unternehmen und Organisationen in der EU müssen ab diesem Stichtag erhebliche Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden berichten.

Die Meldepflicht ist zeitlich gestaffelt: Behörden müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis eines Vorfalls informiert werden. Für die Betroffenen gilt eine Benachrichtigungsfrist von 72 Stunden. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Wert höher ausfällt.

CISOs müssen ihre Incident-Response-Prozesse und Meldeketten dementsprechend anpassen. Dies betrifft insbesondere die Definition von „erheblich“, die Dokumentation von Erkennungszeitpunkten, die Koordination mit Behörden und eine zeitgerechte Kommunikation mit betroffenen Personen. Organisationen sollten zudem ihre Governance-Strukturen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Compliance-Anforderungen in ihre bestehenden Security-Operations-Center integriert sind.


Quelle: news.google.com · Erschienen 12. Juli 2026
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