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EU-Kommission veröffentlicht Leitfäden zu Transparenzpflichten im AI Act

Auf den Punkt: Die EU-Kommission hat offizielle Leitfäden zu Artikel 50 des AI Acts vorgelegt; die Transparenzpflichten gelten ab 2. August 2026.

Die Europäische Kommission hat Richtlinien zur Umsetzung von Artikel 50 des AI Acts veröffentlicht. Die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen treten am 2. August 2026 in Kraft.

Der EU AI Act unterteilt KI-Systeme nach einem risikobasierten Ansatz in vier Kategorien. Eine davon sind Systeme mit Transparenzrisiken, die den Anforderungen von Artikel 50 unterliegen. Die neuen Leitfäden konkretisieren, welche Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber solcher Systeme gelten.

Die Kommission hat die Richtlinien entwickelt, um Behörden, KI-Anbietern und Betreibern praktische Orientierung zu geben. Das Ziel ist, eine einheitliche, wirksame, verhältnismäßige und konsistente Einhaltung der Transparenzpflichten sicherzustellen. Die Leitfäden adressieren dabei beide Akteure der Wertschöpfungskette unterschiedlich.

Neben den Hauptleitfäden hat die Kommission zusätzliches Material veröffentlicht: ein spezialisiertes Dokument zu Transparenz bei KI-generierten Inhalten, ein Fragen-und-Antworten-Format zu Artikel 50, eine Kurzübersicht sowie einen Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten. Diese Materialien sollen eine konkrete Umsetzung erleichtern.


Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu · Erschienen 20. Juli 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.3.

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