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EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf anlasslose Chatkontrolle ab April 2028

Auf den Punkt: Die EU führt ab April 2028 eine anlasslose Überwachungspflicht für Instant-Messenger ein, die Unternehmen zur automatisierten Inhaltsscreens verpflichtet.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben dem Beschluss zur Wiedereinführung der anlasslosen Chatkontrolle zugestimmt. Die verpflichtende Überwachung von Messaging-Diensten soll ab April 2028 in Kraft treten.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf die Wiedereinführung einer anlasslosen Überwachungspflicht für Chatkommunikation geeinigt. Diese sieht vor, dass Betreiber von Instant-Messenger-Diensten automatisiert nach verdächtigen Inhalten scannen müssen – unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies, dass Unternehmen, die Messaging-Dienste betreiben oder anbieten, ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend anpassen müssen. Die Implementierung solcher Screening-Systeme erfordert Investitionen in Infrastruktur sowie Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeit zwischen Service-Providern und Plattformbetreibern.

Der Stichtag für die Umsetzung liegt bei April 2028. Unternehmen sollten bereits in der Planungsphase mit Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragten klären, wie die Einhaltung dieser neuen Anforderungen mit bestehenden Datenschutzverpflichtungen – insbesondere der DSGVO – vereinbar ist und welche technischen Lösungen rechtmäßig einsetzbar sind.


Quelle: www.golem.de · Erschienen 23. Juli 2026
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