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EU-Transparenzpflichten für KI-Inhalte gelten ab 2. August 2026

Auf den Punkt: Seit dem 2. August 2026 müssen Anbieter KI-generierte Inhalte wie Anrufe, Videos oder Bilder gemäß EU AI Act kennzeichnen.

Seit dem 2. August 2026 greift eine weitere Stufe des EU AI Act: Anbieter, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, müssen diese entsprechend kennzeichnen. Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das konkreten Handlungsbedarf bei der Kennzeichnung automatisiert erzeugter Inhalte.

Mit dem 2. August 2026 ist eine neue Stufe der Transparenzregeln des EU AI Act in Kraft getreten. Betroffen sind Anbieter, die künstlich generierte Inhalte veröffentlichen – etwa synthetisch erzeugte Anrufe, Videos oder Bilder. Diese Inhalte müssen künftig erkennbar als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Für Compliance-Abteilungen in Unternehmen, die KI-gestützte Content-Erstellung einsetzen oder Systeme zur automatisierten Generierung von Text, Bild, Audio oder Video betreiben, ergibt sich daraus eine unmittelbare Prüfpflicht: Bestehende Veröffentlichungsprozesse müssen darauf überprüft werden, ob eine Kennzeichnungspflicht greift und ob diese technisch und organisatorisch bereits umgesetzt ist. Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Act können, wie bei anderen Vorgaben der Verordnung auch, Bußgelder nach sich ziehen.

Betroffene Organisationen sollten kurzfristig klären, welche internen Systeme und externen Dienstleister KI-generierte Inhalte produzieren, welche Kennzeichnungsmechanismen dafür bereits existieren und ob diese den Vorgaben der Verordnung genügen. Da es sich um eine gestaffelte Einführung des AI Act handelt, empfiehlt sich zudem ein Abgleich mit dem Gesamtfahrplan der Verordnung, um weitere anstehende Fristen frühzeitig einzuplanen.


Quelle: borncity.com · Erschienen 2. August 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.

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