Auf den Punkt: EUR-Lex hat eine konsolidierte Fassung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 mit Stand 27. Juli 2026 veröffentlicht, die als unverbindliche, aber praxisrelevante Referenz für den aktuellen Rechtsstand dient.
EUR-Lex hat eine konsolidierte Textfassung der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) mit Stand vom 27. Juli 2026 bereitgestellt. Die Fassung fasst den Grundtext vom 13. Juni 2024 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt eingearbeiteten Änderungen zusammen und dient als Referenzdokument für die praktische Anwendung.
Die Europäische Kommission stellt über das Portal EUR-Lex eine konsolidierte Textfassung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz bereit, bekannt als Artificial Intelligence Act (AI Act). Die vorliegende Konsolidierung trägt das Datum 27. Juli 2026 (CELEX-Nummer 02024R1689-20260727) und bündelt den ursprünglichen Verordnungstext mit den zwischenzeitlich vorgenommenen Anpassungen in einem durchgehenden Dokument. Die Verordnung ändert zugleich mehrere bestehende EU-Rechtsakte, darunter die Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie die Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828. Der Text hat EWR-Relevanz und gilt somit auch für die Anwendung im Europäischen Wirtschaftsraum.
Für Compliance-Verantwortliche in Unternehmen mit KI-Einsatz oder KI-Entwicklung ist eine konsolidierte Fassung die maßgebliche Arbeitsgrundlage, da sie den aktuellen Rechtsstand ohne Rückgriff auf einzelne Änderungsrechtsakte abbildet. Die Verknüpfung mit sektorspezifischen Rechtsakten aus den Bereichen Luftfahrt, Landmaschinen, Kraftfahrzeuge, Eisenbahn und Schifffahrtsausrüstung zeigt, dass der AI Act nicht isoliert zu betrachten ist, sondern in bestehende Produktsicherheits- und Marktüberwachungsregime eingebettet wurde. Wer in diesen Sektoren KI-Systeme in Verkehr bringt, muss die jeweiligen Schnittstellen zwischen AI Act und den geänderten Basisrechtsakten prüfen.
In der Praxis empfiehlt es sich, die konsolidierte Fassung stets über die offizielle EUR-Lex-CELEX-Kennung mit dem jeweiligen Konsolidierungsdatum zu referenzieren, da EUR-Lex fortlaufend neue Konsolidierungsstände veröffentlicht, sobald Änderungsrechtsakte, Durchführungsrechtsakte oder Berichtigungen eingearbeitet werden. Konsolidierte Texte sind rechtlich nicht verbindlich; verbindlich bleiben die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassungen der Grundverordnung sowie aller Änderungsrechtsakte. Compliance-Teams sollten daher Prüf- und Dokumentationsprozesse etablieren, die Verweise auf konkrete Konsolidierungsdaten enthalten und bei jeder neuen Fassung eine Abgleichsprüfung vorsehen.
Quelle: eur-lex.europa.eu · Erschienen
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.