Auf den Punkt: Seit dem 2. August 2025 gelten unter dem EU AI Act Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte, denen Anthropic mit eingebetteten Text-Wasserzeichen in allen neuen Claude-Modellen nachkommt.
Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter besonders leistungsfähiger generativer KI-Modelle nach dem EU AI Act sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, ob sie mit KI interagieren und ob Inhalte KI-generiert sind. Anthropic hat als Reaktion angekündigt, alle Claude-Modelle seit diesem Stichtag mit eingebetteten Text-Wasserzeichen zu versehen.
Der AI Act der EU verpflichtet Anbieter fortschrittlicher generativer KI-Systeme seit dem 2. August 2025 dazu, Transparenz über KI-generierte Inhalte herzustellen. Nutzer sollen erkennen können, ob sie mit einem Bot interagieren und ob ein Text, Bild, Video oder Audioinhalt von einer KI erzeugt wurde. Anthropic teilte am Montag mit, dass sämtliche Claude-Modelle, die seit dem Stichtag veröffentlicht wurden, over ein in den Text eingebettetes Wasserzeichen verfügen. Laut Unternehmensangaben ist dieses Wasserzeichen für Nutzer nicht sichtbar, verändert weder Bedeutung noch Qualität oder Lesbarkeit der Antwort und bleibt beim Kopieren des Textes an anderer Stelle erhalten, da es fester Bestandteil des Textes selbst ist. OpenAI hatte bereits Ende Juli angekündigt, auf SynthID zu setzen, ein von Google DeepMind entwickeltes Wasserzeichen-Tool für Bilder, das inzwischen auch auf Audioinhalte ausgeweitet wurde. Beide Unternehmen unterstützen zudem den von der Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA) entwickelten Branchenstandard zur Herkunftskennzeichnung von Inhalten.
Für Compliance-Verantwortliche in Unternehmen, die generative KI-Modelle von Anbietern wie Anthropic oder OpenAI einsetzen oder deren Output weiterverarbeiten, markiert dies einen Übergang von freiwilligen Selbstverpflichtungen zu einer regulatorisch durchgesetzten Kennzeichnungspflicht. Ashley Casovan, Managing Director des AI Governance Center der IAPP, beschreibt den Wandel als Übergang von einer Welt, in der Nutzer eine „informierte Entscheidung“ über die Herkunft eines Inhalts treffen mussten, zu einer Welt mit verifizierten Kennzeichnungen oder Overlays. Francesca Pole, Anwältin für Datenschutz und Cybersecurity bei DLA Piper, bezeichnet die Transparenzpflichten aktuell als das zentrale Diskussionsthema im Kontext des AI Act.
Für die praktische Umsetzung in Unternehmen bedeutet dies, dass interne Richtlinien zum Einsatz generativer KI überprüft werden sollten, insbesondere hinsichtlich der Weiterverarbeitung von KI-generierten Inhalten in Kundenkommunikation, Marketing oder Dokumentation. Da Wasserzeichen wie bei Anthropic technisch im Text verankert sind und bei Kopiervorgängen erhalten bleiben, können nachgelagerte Prüfmechanismen zur Herkunftsfeststellung an Bedeutung gewinnen, etwa bei der Frage, ob veröffentlichte Inhalte offengelegt werden müssen. Der Artikel verweist zudem darauf, dass die EU mit dieser Regelung erneut eine Vorreiterrolle bei der globalen Durchsetzung von Plattformstandards einnimmt, vergleichbar mit den Auswirkungen der DSGVO auf den Datenschutz weltweit.
Quelle: www.politico.eu · Erschienen 13. August 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.