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NIS-2-Frist verstrichen: Über 10.000 Unternehmen fehlen bei BSI-Registrierung

Auf den Punkt: Trotz abgelaufener Frist fehlen beim BSI aktuell 10.655 Registrierungen von Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen.

Nach Ablauf der Registrierungsfrist für NIS-2 fehlt beim BSI die Meldung von 10.655 betroffenen Unternehmen. Damit bleibt ein erheblicher Teil der als kritisch oder wichtig eingestuften Einrichtungen bislang ohne die vorgeschriebene Registrierung.

Die Frist zur Registrierung bei der Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der NIS-2-Umsetzung ist verstrichen. Nach aktuellem Stand fehlen laut Bericht der Börse Express 10.655 Unternehmen, die eigentlich zur Meldung verpflichtet gewesen wären, bei der Behörde. Die Registrierungspflicht betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie weitere als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ eingestufte Einrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie fallen.

Für CISOs bedeutet die hohe Zahl fehlender Registrierungen zunächst ein Signal zur eigenen Standortbestimmung: Wer die Einordnung des eigenen Unternehmens unter NIS-2 noch nicht abschließend geklärt oder die Meldung noch nicht vorgenommen hat, sollte dies umgehend nachholen. Die Nichtregistrierung kann aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sobald das nationale Umsetzungsgesetz vollständig in Kraft ist und Bußgeldregelungen greifen. Zudem ist mit verstärkten Prüf- und Nachfrageaktivitäten des BSI zu rechnen, da die Behörde einen Abgleich zwischen tatsächlich betroffenen Organisationen und tatsächlich erfolgten Meldungen anstrebt.

In der Praxis empfiehlt sich eine kurzfristige Prüfung, ob das eigene Unternehmen unter den Anwendungsbereich von NIS-2 fällt – etwa anhand von Sektorzugehörigkeit, Mitarbeiterzahl und Umsatzschwellen. Wo Unklarheit besteht, sollte Rechtsberatung oder eine direkte Anfrage beim BSI erfolgen. Unternehmen, die bereits registriert sind, sollten zusätzlich die Fristen für weitergehende Pflichten wie Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen im Blick behalten, da die Registrierung nur den ersten Schritt der NIS-2-Compliance darstellt.


Quelle: news.google.com · Erschienen 13. August 2026
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