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IT-Sicherheitsgesetz: Registrierungsquote deutlich unter Erwartung

Auf den Punkt: Nur 61 Prozent der registrierungspflichtigen Unternehmen haben sich nach IT-Sicherheitsgesetz angemeldet; erhebliche Compliance-Risiken für nicht registrierte Betriebe.

Nur etwa 61 Prozent der registrierungspflichtigen Unternehmen haben sich bislang gemäß IT-Sicherheitsgesetz angemeldet. Von geschätzten 30.000 Betrieben haben gerade 18.500 die Registrierung abgeschlossen.

Nach den verfügbaren Daten zur Registrierung unter dem IT-Sicherheitsgesetz zeigt sich eine erhebliche Lücke zwischen Verpflichtung und Umsetzung: 18.500 Unternehmen haben sich registriert, während die Gesamtzahl der erfassten Unternehmen auf etwa 30.000 geschätzt wird. Das bedeutet, dass knapp 39 Prozent der Betriebe bislang keine Registrierung vorgenommen haben.

Für CISOs und Compliance-Verantwortliche hat diese Quote unmittelbare Konsequenzen. Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Eintragung bei der zuständigen Behörde und zur Einhaltung spezifischer Sicherheitsstandards. Wer nicht rechtzeitig registriert ist, riskiert Sanktionen und verliert Rechtsicherheit.

Die Quote deutet darauf hin, dass Informationsmängel, Verwaltungsaufwand oder Unklarheiten über die genauen Anforderungen bei vielen Betrieben zu Verzögerungen führen. CISOs sollten überprüfen, ob ihr Unternehmen unter die Registrierungspflicht fällt, und bei fehlender Eintragung unverzüglich die erforderlichen Schritte einleiten.


Quelle: news.google.com · Erschienen 2. Juli 2026
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