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EU-Gericht bestätigt Gatekeeper-Status für Apples App Store und iOS

Auf den Punkt: Das EU-Gericht bestätigt die Einstufung von Apples App Store und iOS als Gatekeeper nach dem DMA und verwertet Apples Klagen auf mehreren Ebenen.

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Europäische Kommission zu Recht den App Store und das Betriebssystem iOS von Apple als digitale Torwächter gemäß Digital Markets Act (DMA) klassifiziert hat. Damit muss Apple künftig strikte Compliance-Anforderungen erfüllen.

Die Europäische Kommission hatte Apple im September 2023 gemeinsam mit Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta auf die Liste der digitalen Torwächter gesetzt. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat nun bestätigt, dass diese Klassifizierung rechtmäßig erfolgt ist. Damit sind für Apple zusätzliche Pflichten verbunden, um fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen.

Der Kern des Streits betraf die Frage, wie Apples Dienste zu bewerten sind. Das Gericht entschied, dass die App-Store-Varianten für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV einen einheitlichen zentralen Plattformdienst darstellen, nicht einzelne unabhängige Dienste. Sie verfolgen denselben Zweck: Sie verbinden Software-Entwickler mit Endnutzern. Apple hatte argumentiert, dass die Stores einzeln betrachtet werden sollten – nur der iOS-App Store hätte dann die erforderlichen Schwellenwerte erreicht. Das Gericht lehnte diese Argumentation ab.

In einer zweiten Klagefront hatte Apple gegen die Einstufung von iMessage als „nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst“ prozessiert. Das Gericht erklärte diese Klage für unzulässig, da allein die Einstufung von iMessage keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge, die Apples Rechtsstellung unmittelbar verändern würden.

Die Entscheidung ist nicht endgültig: Apple kann Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Mit der Bestätigung des Gatekeeper-Status muss Apple jedoch ab sofort und bis zu einem eventuellen Revisionsurteil DMA-Verpflichtungen erfüllen – darunter die Gewährung von Interoperabilität, faire Bedingungen für Entwickler und Transparenzanforderungen.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 8. Juli 2026
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