Auf den Punkt: Rund 12.000 Unternehmen haben die Registrierungsfrist der NIS-2-Richtlinie versäumt und müssen mit regulatorischen Konsequenzen rechnen.
Die Registrierungsfrist der NIS-2-Richtlinie ist abgelaufen. Schätzungen zufolge haben etwa 12.000 Unternehmen ihre Meldepflicht nicht erfüllt.
Mit Ablauf der Frist zur Registrierung nach NIS-2-Vorgaben haben schätzungsweise 12.000 Unternehmen ihre Anmeldepflicht nicht erfüllt. Die NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmte digitale Dienstleister zur Registrierung bei zuständigen nationalen Behörden.
Für betroffene Compliance-Verantwortliche bedeutet dieser Missstand konkrete regulatorische Risiken: Nichtregistrierte Unternehmen gelten als nicht konform und können mit Bußgeldverfahren, Betriebsuntersagungen oder verschärften Kontrollen rechnen. Nationale Aufsichtsbehörden haben nun Listen der säumigen Unternehmen und werden diese systematisch abarbeiten.
Unternehmen, die die Frist verpasst haben, sollten unverzüglich Kontakt mit ihrer zuständigen Behörde aufnehmen und Registrierung nachreichen. Je schneller die Anmeldung erfolgt, desto geringer fällt typischerweise der Ermessensspielraum der Behörde bei Sanktionierungsentscheidungen aus. Parallel ist zu dokumentieren, welche Verzögerungsgründe vorlagen und welche Maßnahmen zur Compliance-Herstellung bereits eingeleitet wurden.
Quelle: news.google.com · Erschienen 1. August 2026
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