Auf den Punkt: Der EU AI Act verpflichtet Anbieter ab 2. August, generierte Bilder und Videos als solche zu kennzeichnen.
Der EU AI Act schreibt ab 2. August Transparenzpflichten für künstlich generierte Bilder vor. Unternehmen müssen künftig kennzeichnen, wenn Inhalte durch KI-Systeme entstanden sind.
Mit Inkrafttreten der Transparenzbestimmungen des EU AI Act müssen Anbieter von Systemen zur Bild- und Videoerstellung ab 2. August 2024 offenlegen, dass ein Inhalt von einer KI generiert wurde. Dies betrifft insbesondere Bilder, die durch Modelle wie Text-to-Image-Systeme erzeugt werden.
Für Chief Data Officer und Compliance-Verantwortliche bedeutet dies konkrete Anforderungen bei der Implementierung KI-gestützter Systeme im Unternehmen. Kennzeichnungspflichten müssen technisch umgesetzt und in Prozessen verankert werden, um Nutzende ausdrücklich zu informieren, dass ein Bild oder Video maschinell generiert ist. Dies gilt auch für interne Anwendungen und Kundenkommunikation.
Die Regelung zielt darauf ab, Verbrauchertäuschung zu verhindern und die Unterscheidung zwischen authentischen und synthetischen Inhalten sicherzustellen. Organisationen sollten ihre bestehenden KI-Anwendungen überprüfen und ihre Dokumentation sowie Nutzerschnittstellen entsprechend anpassen.
Quelle: news.google.com · Erschienen 8. Juli 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.3.