Auf den Punkt: Zwei Drittel der unter NIS2 fallenden Betriebe haben sich bislang nicht registriert, was auf erhebliche Compliance-Lücken hindeutet.
Nach aktuellem Stand haben etwa zwei Drittel der betroffenen Betriebe sich noch nicht im Rahmen der NIS2-Umsetzung registriert. Dies deutet auf erhebliche Verzögerungen bei der Erfüllung der Registrierungspflichten hin, die eine der Kernverpflichtungen der Direktive darstellen.
Die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 (NIS2) verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste sowie wichtige digitale Infrastrukturanbieter zur Registrierung und zur Einhaltung erhöhter Cybersecurity-Standards. Bislang haben Schätzungen zufolge nur etwa ein Drittel der betroffenen Unternehmen ihre Registrierung abgeschlossen.
Für Compliance-Verantwortliche ergibt sich daraus ein zweifaches Risiko: Zum einen drohen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Sanktionen für nicht registrierte Unternehmen. Zum anderen fehlt vielen Organisationen offenbar die notwendige Klarheit über ihre Einstufung als wesentlicher Dienst oder die korrekte Interpretation der Anforderungen. Die Registrierungsfrist ist dabei ein wesentlicher Meilenstein für die Compliance-Reife.
Unternehmen sollten zügig prüfen, ob sie unter NIS2 fallen, und ihre Registrierung durchführen. Parallel dazu empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um später aufsichtsrechtliche Inspektionen zu bestehen. Nationale Behörden wie das BSI in Deutschland intensivieren ihre Überwachungsaktivitäten.
Quelle: news.google.com · Erschienen 10. Juli 2026
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