Auf den Punkt: Die Kommission definiert verbindliche Auslegungsvorgaben für die Resilienz-Anforderungen der NIS2-Direktive und konkretisiert damit die Umsetzungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die EU-Kommission hat Richtlinien zur Anwendung von Artikel 13(5) der NIS2-Direktive (Richtlinie 2022/2557) veröffentlicht, die konkretisieren, wie kritische Entitäten ihre Widerstandsfähigkeit nachweisen müssen.
Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung C/2026/4730 offizielle Richtlinien zur Auslegung von Artikel 13(5) der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Widerstandsfähigkeit kritischer Entitäten (CER-Direktive/NIS2) vorgelegt. Diese Vorgaben konkretisieren, wie Betreiber kritischer Infrastrukturen die in der NIS2-Direktive definierten Resilienz-Anforderungen erfüllen und dokumentieren müssen.
Artikel 13(5) regelt die Anforderungen an Risikomanagementsysteme und technische Sicherheitsmaßnahmen für kritische Entitäten. Die Richtlinien der Kommission präzisieren die Interpretation dieser Vorschriften und geben den nationalen Behörden sowie den betroffenen Organisationen klare Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung. Dies betrifft insbesondere die Definition von Sicherheitsstandards, die Dokumentation von Schutzmaßnahmen und die Nachweisführung gegenüber den zuständigen Behörden.
Für CISOs und Sicherheitsverantwortliche bedeutet dies eine Konkretisierung der Compliance-Anforderungen: Die Richtlinien schaffen eine verbindliche Interpretationslinie, auf deren Grundlage nationale Behörden ihre Aufsichtstätigkeit ausüben und Überprüfungen durchführen werden. Damit entsteht Rechtssicherheit für die Umsetzung, zugleich wird die Vergleichbarkeit der Anforderungen über die EU-Mitgliedstaaten hinweg erhöht.
Die Kommission-Mitteilung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und bildet den Rahmen für die harmonisierte Anwendung der NIS2-Direktive in allen Mitgliedstaaten.
Quelle: eur-lex.europa.eu · Erschienen
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