Auf den Punkt: NIS2-Registrierungsfrist endet 31. Juli 2024 mit Bußgeldern bis 10 Millionen Euro für nicht-konforme Unternehmen.
Die Registrierungsfrist für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland läuft zum 31. Juli 2024 ab. Unternehmen, die bis dahin nicht den erforderlichen Status erfüllen, müssen mit erheblichen Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro rechnen.
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau in der Union) verpflichtet Unternehmen bestimmter kritischer Sektoren zur Registrierung und Erfüllung von Cybersicherheitsstandards. Die Frist zur Registrierung beträgt bis zum 31. Juli 2024.
Für Compliance-Verantwortliche ist die Einhaltung dieser Deadline essentiell: Nicht registrierte Unternehmen oder solche, die die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Verwaltungsbußgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro. Dies gilt je nach Mitgliedstaat und Schweregrad des Verstoßes. Darüber hinaus können Zahlungen von bis zu zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes fällig werden.
Betroffene Unternehmen sollten unverzüglich prüfen, ob sie unter die NIS2-Richtlinie fallen (üblicherweise Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Dienstleister), ihre Cybersicherheitsmassnahmen dokumentieren und die Registrierung bei der zuständigen Behörde einreichen. Die verbleibende Zeit bis Ende Juli erfordert unmittelbare Maßnahmen.
Quelle: news.google.com · Erschienen 14. Juli 2026
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