Auf den Punkt: Rund 29.500 deutsche Unternehmen müssen ihre Anlagen bis 31. Juli beim BSI registrieren, sonst drohen Bußgelder.
Zum 31. Juli 2024 läuft eine zentrale Registrierungsfrist der Richtlinie NIS2 ab – etwa 29.500 deutsche Unternehmen müssen bis dahin ihre Anlagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anmelden.
Die NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und von Diensten im digitalen Sektor, ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren und ihre Anlagen dem BSI bekannt zu machen. Der 31. Juli 2024 markiert die regulatorische Stichtagsfrist für diese erste Registrierungswelle in Deutschland.
Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies eine unmittelbare Handlungspflicht: Unternehmen, die unter die Scope-Definition von NIS2 fallen – insbesondere jene mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro in relevanten Branchen – müssen ihre Registrierung abgeschlossen haben. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern führen.
Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal und erfordert eine genaue Selbsteinschätzung der Betreiberfunktion, der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen und gegebenenfalls der bestehenden Zertifizierungen. Das BSI stellt dafür Leitfäden und Support bereit, hat aber auch angekündigt, Meldungen nach Fristablauf zu prüfen und Abweichungen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
Quelle: news.google.com · Erschienen 16. Juli 2026
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