Auf den Punkt: NIS2 macht Geschäftsführer persönlich haftbar für Cybersicherheit mit Strafen bis 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des Jahresumsatzes.
Die NIS2-Direktive der EU verpflichtet Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zur persönlichen Haftung für Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen und Unternehmen. Bei Verstößen können Geldstrafen bis zu 15 Millionen Euro oder ein Prozentsatz des Jahresumsatzes verhängt werden.
Mit der Umsetzung der NIS2-Direktive in nationales Recht wird die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für Cybersicherheitsvorkehrungen konkretisiert. Die Regelungen verpflichten Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und wesentlicher Dienste nachzuweisen.
Die Haftung gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Finanzwesen und Gesundheit sowie für digitale Dienste und Lieferanten von IKT-Sicherheitsprodukten. Geschäftsleitung muss dokumentieren, dass angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen implementiert, regelmäßig überprüft und an aktuelle Bedrohungen angepasst werden.
Die Regelbußgelder umfassen bis zu 15 Millionen Euro oder bei großen Konzernen bis zu 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für CEOs und Vorständler bedeutet dies eine direkte persönliche Haftungsexponierung, die über klassische Compliance-Verantwortung hinausgeht.
Unternehmen müssen daher Governance-Strukturen aufbauen, die Sicherheitsinvestitionen, Risikobewertungen und Incident-Response-Pläne auf Vorstandsebene verankern. Dabei ist Sicherheit kein technisches Detail mehr, sondern Kernaufgabe der Geschäftsleitung mit direkten Konsequenzen für Haftung und Versicherung.
Quelle: news.google.com · Erschienen 16. Juli 2026
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