Auf den Punkt: Behörden können Open-Source-Software vergaberechtlich zulässig bevorzugt beschaffen, ohne gegen Vergabevorschriften zu verstoßen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat geklärt, dass Behörden und öffentliche Auftraggeber Open-Source-Software gegenüber proprietären Lösungen bevorzugen dürfen. Dies ist eine Klärung für die öffentliche Beschaffung von Software.
Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hat sich mit der Frage befasst, ob eine Bevorzugung von Open-Source-Software gegenüber proprietären Herstellerlösungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zulässig ist. Das Gutachten bestätigt grundsätzlich die Rechtmäßigkeit einer Open-Source-First-Strategie bei der behördlichen Softwarebeschaffung.
Für öffentliche Auftraggeber und Verwaltungen bedeutet dies eine Rechtssicherheit bei der Beschaffungsstrategie: Entgegen der Befürchtung, dass eine Bevorzugung von Open Source gegen das europäische und deutsche Vergaberecht verstoßen könnte, können Bundesbehörden entsprechende Kriterien in Ausschreibungsunterlagen verankern. Dies eröffnet Spielraum für eine Strategie, die auf Transparenz, Langfristsicherheit und Kosteneinsparungen abzielt.
Die Open Source Business-Alliance (OSBA) hat diese Klärung zum Anlass genommen, die Bedeutung dieser Entscheidung hervorzuheben. Das Gutachten schafft eine Grundlage für CTOs und IT-Entscheider in der Verwaltung, um bewusst zwischen Open-Source- und proprietären Lösungen abzuwägen, ohne dabei in Konflikt mit vergaberechtlichen Bestimmungen zu geraten.
Quelle: borncity.com · Erschienen 20. Juli 2026
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